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Fischerprüfung 2 0 2 1
Öffentliche Bekanntmachung
Fischerprüfung 2 0 2 1
Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 15. November 2021 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 18. Oktober 2021 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Stahlstr. 5, 51645 Gummersbach zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die für die Zulassung zur Fischerprüfung zu zahlende Prüfungsgebühr wird gesondert erhoben.
Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.
Hinweis:
Die Durchführung der Fischerprüfung kann aufgrund der Corona-Pandemie nicht garantiert werden. Für den Fall, dass die Prüfung insbesondere wegen infektionsschutzrechtlicher Gründe abgesagt werden muss, wird hierüber entsprechend informiert.
Der Landrat
- Untere Fischereibehörde –
Im Auftrag
gez. Prinz