Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG).

Öffentliche Bekanntmachung

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Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Antrag der Gemeinde Nümbrecht auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Gewässerrenaturierung des Hillenbaches in Nümbrecht

Die Gemeinde Nümbrecht plant die Umgestaltung und Renaturierung des Hillenbaches und eines Teiles des Gerhardsiefens.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG.

Gemäß § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau grundsätzlich der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.

Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG).

Das hier beantragte wasserwirtschaftliche Vorhaben fällt unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 c) UVPG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und ist als naturnahe Ausbaumaßnahme in Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt.

Bei dem Vorhaben war daher nach § 7 Abs. 2 Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3. UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht.

Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Die erste Stufe der standortbezogenen Vorprüfung hat ergeben, dass bei dem oben genannten Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß Nr. 2. 3 ff. der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Das Plangebiet befindet sich unter anderem im Landschaftsplanes Nr. 4 „Nümbrecht/Waldbröl“ der im Abschnitt des Hillenbaches auch als Natura-200Gebiet festgesetzt ist und als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Ebenso werden gesetzlich geschützte Biotope erfasst. Darüber hinaus ist der Gerhardsiefen mit seiner Talung und seinem nördlich gelegenen Quellgebiet im Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt. Der Gerhardsiefen mündet an dem Abzweig der Gemeindestraße nach Gerhardsiefen in den Hillenbach. Zudem ist das gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Bröl im Übersichtsplan der Maßnahmen dargestellt und wird durch die geplante Offenlegung des Hillenbaches im Bereich Papiermühle (D9) im unmittelbaren Mündungsbereich des renaturierten Gewässers in die Bröl tangiert.

Die nähere Prüfung ergab jedoch, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele dieser Gebiete betreffen können. Es besteht somit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.  

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind mit Hinweis auf die dafür maßgebenden Kriterien der Anlage 3 des UVPG anzugeben (§ 5 Abs. 2 Satz 1 bis 3 UVPG):

1. Merkmale des Vorhabens
1.1 Größe und Ausgestaltung

Auf ca. 2 km Länge von der Querung Quellenweg bis zur Mündung des Hillenbaches in die Bröl werden insgesamt sieben Durchlässe betrachtet und umgeplant, der Bach auf ca. 100 m in den Nebenschluss eines Teiches verlegt sowie eine Bachverrohrung im Mündungsbereich auf ca. 100 m Länge entfernt. Die Maßnahmen sind in D1 bis D10 unterteilt. Das Ausbauverfahren umfasst D2, D3, D8 und D9.

Der im Hauptschluss durch den größeren der beiden angestauten Teiche fließenden Hillenbach wird auf einer Länge von ca. 100 m mit einem neu profilierten Bachbett in den Nebenschluss verlegt. (D2)

Der vorhandene Durchlass südlich des großen Teiches, DN 500 mit einer Länge von ca. 18,15 m, wird zurückgebaut. Hierzu wird die vorhandene bis zu 6 m hohe Anschüttung, die als ca. 20 m bis 25 m breiter Damm das Tal des Hillenbaches zerschneidet, auf ca. 20 m zurückgenommen und der Durchlass entfernt. Das Bachbett wird neu profiliert, sodass der Bach wieder offen in einer breiteren Aue geführt wird. (D3)

Die vorhandene Verrohrung des Hillenbaches unter der Zufahrt Papiermühle besteht heute aus insgesamt drei Durchlässen (DN 800, 2 x DN 1.000). Die Verrohrungen werden entfernt und durch einen Kastendurchlass, 2,0 m Breite, 1,5 m Höhe, mit Geschiebesohle und einer Länge von ca. 14 m ersetzt. (D8)

Ab dem Durchlass Zufahrt Papiermühle bis zur Mündung in die Bröl wird der Hillenbach heute auf ca. 115 m in einem Kastenprofil unterhalb der Geländeoberfläche geführt. Der Verlauf des Gewässers wird gemäß den Vorgaben des BP Nr. 17, 1. Änderung Homburger Papiermühle, geöffnet, ein Gewässerprofil hergestellt und die Uferbereiche gestaltet. (D9)

1.2 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten

Das Renaturierungskonzept Hillenbach hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtplanung des BP Nr. 55b, da es die Grundlage für die Ausgleichskonzeption und Sanierung im Bereich des FFH-Gebietes und südlich angrenzend darstellt. Ebenso im Zusammenhang steht die außerhalb des Bebauungsplanes liegende Planung des Rückhaltebeckens bei Gerhardsiefen. Als weitere Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Renaturierung des Hillenbaches steht, ist das Sanierungskonzept Elsenroth, Hillenbach des Ing.-Büro Osterhammel GmbH vom August 2020 zu nennen. Dieses fasst die Maßnahmen zur hydraulischen Verbesserung des nördlichen Hillenbaches bis zum Durchlass Quellenweg zusammen. Diese Maßnahmen ergänzen die ökologischen Verbesserungen für das Gewässersystem und bilden in der Gesamtheit ein wirkungsvolles Gesamtkonzept zur Verbesserung der Situation des Hillenbaches.

Zeitgleiche weitere Baumaßnahmen in angrenzenden Bereichen sind nicht bekannt.

1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die natürlichen Ressourcen, wie Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt erfahren durch die geplanten Maßnahmen eine vorübergehende Beeinträchtigung. Zum Austausch oder Rückbau der vorhandenen Verrohrungen sind einzelne Gehölze zu fällen, die auf oder unmittelbar an den Durchlässen stocken. Bei der Verlegung des Fließgewässers in den Nebenschluss des Teiches kommt es vorübergehend zu einer Inanspruchnahme von sehr verdichtungsempfindlichen Böden sowie Fließgewässerabschnitten. Die eigentliche Teichfläche erfährt keine Veränderung, eine Mindestwasserzufuhr wird über bauliche Maßnahmen dauerhaft gewährleistet. Im Bereich der Offenlegung/Entrohrung des Hillenbaches sind anthropogen vorbelastete Böden vorhanden. Die Fläche wird im Altlastenkataster des Oberbergischen Kreises aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung im Zuge der ehemaligen Papiermühle geführt. Die kontaminierten Böden in den Auffüllungsbereichen werden in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises auf der Grundlage der für die Maßnahme erstellten Bodengutachten im Bereich der Bachoffenlegung fachgerecht entsorgt. Nach Fertigstellung aller Maßnahmen erfolgt jeweils eine standortgerechte Neugestaltung, so dass sich insgesamt eine Verbesserung der Fließgewässersituation und der angrenzenden Biotopstrukturen ergibt.

Ein entsprechender landschaftspflegerischer Begleitplan und eine Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung zum Natura 2000-Gebiet Brölbach liegt vor.

Eine weitere Nutzung von Umweltschutzgütern oder natürlicher Ressourcen erfolgt nicht.

1.4 Erzeugung von Abfällen

Das im Rahmen der Bautätigkeiten anfallende Abbruchmaterial der alten Leitungen sowie der Bodenaushub wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben entsorgt. Für den Bereich der Bachoffenlegung Papiermühle wird eine Baubegleitung durch einen umweltgeologischen Fachgutachter, so wie von der Unteren Bodenschutzbehörde gefordert, erfolgen, der auch eine Dokumentation der Maßnahmen und der Materialentsorgung erstellt.

1.5 Umweltverschmutzungen und Belästigungen

Durch die Gewässergestaltung sind bei Einhaltung der allgemeinen betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen keine Umweltverschmutzungen zu erwarten.

1.6 – 1.6.2 Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, insbesondere mit Blick auf verwendete Technologien

Die geplanten neuen Durchlässe sind so bemessen, dass im Gegensatz zur heutigen Situation keine Beeinträchtigungen von Ober- und Unterliegern zu erwarten sind. Die hydraulische Auslegung berücksichtigt die entsprechenden Hochwasserspitzen, sodass auch hier keine Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen zu erwarten sind.

Durch den Klimawandel zu erwartenden Auswirkungen in Bezug auf den Wasserhaushalt, hier insbesondere das Risiko von Hochwasserereignissen, werden bei der wasserbaulichen Planung und der Dimensionierung der Anlagen entsprechend berücksichtigt.

1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit

Die Offenlegung des Hillenbaches wird so geplant, dass keine Gefährdungen für das Grundwasser sowie die Gesundheit des Menschen von den Schadstoffen, die in den Auffüllungsbereichen nachgewiesen wurden, zu erwarten sind. Die Auffüllungen im Renaturierungsbereich werden fachgerecht entsorgt, Abdichtungen zum Untergrund und den seitlich angrenzenden Bereichen so vorgenommen, dass in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde keine Gefährdung für Umwelt und Gesundheit des Menschen von der Maßnahme ausgehen.

Während der Bauzeit werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die möglichen vorübergehenden Beeinträchtigungen für die Schutzgüter wie Wasser oder Luft sowie Beunruhigungen für die Tierwelt so gering wie möglich zu halten, sodass auch keine Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erwarten sind.

Nach Fertigstellung der Maßnahme gehen von den Bauwerken keine Risiken für die menschliche Gesundheit aus.

2. Standort des Vorhabens
2. 1. Bestehende Nutzung des Gebiets (Nutzungskriterien)

Der Hillenbach ist im Planungsbereich mit Ausnahme der letzten ca. 220 m bis zur Mündung in die Bröl als Naturschutzgebiet und Teil des FFH-Gebietes Brölbach (DE-5110-301) festgesetzt. Das Fließgewässer verläuft in diesem Abschnitt relativ naturnah durch Gehölzbestände und Hochstaudenfluren. Beeinträchtigt wird das Fließgewässer durch vorhandene Verrohrungen, die zum Teil aufgrund der angrenzenden Nutzungen bzw. querender Straßen und Wege erforderlich werden, zum Teil aber heute keinen Zweck mehr erfüllen.

Im Talraum des Hillenbaches sind zwei Teichanlagen zu nennen, für die kein Wasserrecht mehr besteht. Während der kleinere der beiden Teiche im Nebenschluss liegt, liegt der größere Teich im Hauptschluss des Hillenbaches. Dieser Teich weist nach Westen hin eine massive, wenn auch inzwischen sehr brüchige Staumauer mit Wehranlage auf. Diese Anlagen lassen eine frühere Nutzung im Zusammenhang mit der Papiermühle vermuten, da hier auch ein ehemaliger heute trocken gefallener Obergraben südwestlich der Wehranlage vorhanden ist. Eine aktuelle Nutzung der beiden Teiche ist derzeit nicht erkennbar.

Neben der forstwirtschaftlichen Nutzung der Gehölzflächen beiderseits des Hillenbaches sind im Norden und Süden kleinräumig Grünlandflächen mit Wiesen- oder Weidenutzung zu nennen. Die Flächen, die im BP Nr. 17, 1. Änderung Homburger Papiermühle, für die Offenlegung des Hillenbaches festgesetzt wurden, werden heute gewerblich als Stell- und Lagerflächen genutzt. Die Oberflächen sind zum Teil versiegelt, zum Teil stark verdichtet und wassergebunden.

Als Leitungen im Plangebiet sind die Schmutzwasserleitungen aus Elsenroth sowie Gerhardsiefen zu nennen, die südwestlich der Maßnahme 6 in einem Schacht zu einer Schmutzwasserleitung DN 250 Steinzeug zusammengeführt werden. Diese Schmutzwasserleitung verläuft zusammen mit einer Trinkwasserleitung sowie Stromleitung von Gerhardsiefen kommend im Waldweg Richtung Papiermühle.

2.2. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt des Gebiets und seines Untergrunds (Qualitätskriterien)

Das Schutzgut Fläche wird in erster Linie über den Flächenverbrauch beschrieben. Zusätzliche Flächenversiegelungen finden durch die geplanten Maßnahmen nicht statt. Lediglich im Bereich einzelner Durchlässe kann es zu einer geringfügigen Erhöhung der Durchlasslänge kommen, um die entsprechenden Gefällesituationen verbessern und entsprechend ausgleichen zu können. Die Flächen, die für die neuen Bachlaufgestaltungen in Anspruch genommen werden, sowohl bei der Entrohrung als auch bei der Verlegung des Gewässers in den Nebenschluss, werden einer naturnahen Entwicklung zugeführt bzw. naturnah gestaltet. Bei Maßnahme D9 im Bereich Papiermühle wird die heutige Bachverrohrung auf 115 m Länge entfernt und das Bachbett mit Uferbereichen auf den heute überwiegend versiegelten Flächen neugestaltet. Ein Flächenverbrauch im eigentlichen Sinne geht daher mit der Maßnahme nicht einher.

Der Boden im Talbereich des Gerhardsiefen und des Hillenbaches bis ca. 300 m vor der Mündung in die Bröl ist als Nassgley (G3, GN331, GWA2) anzusprechen. Dieser Grundwasserboden weist eine Grundwasserstufe von 4 dm bis 8 dm auf. Die ökologische Feuchtestufe wird mit feucht angegeben. Der schluffige Lehmboden zeigt mittlere Wertzahlen der Bodenschätzung, eine hohe Erodierbarkeit des Oberbodens, eine extrem hohe Verdichtungsempfindlichkeit sowie eine geringe effektive Durchwurzelungstiefe. Es handelt sich hier um einen Grundwasserboden, dessen Schutzwürdigkeit nicht bewertet wurde (Bodenkarte von NRW 1:50.000, Geologischer Dienst NRW).

Im Bereich des aufgeschütteten Damms südlich der großen Teichanlage, in den Straßen- und Wegerandbereichen sowie im Gewerbegebiet Papiermühle handelt es sich um anthropogen vorbelastete Böden, die zum Teil durch Anschüttung und/oder Verdichtungen, zum Teil auch unter Einbringung von Fremdmaterial entstanden sind.

Die Landschaft des Hillenbachtales wird durch den überwiegend bewaldeten Talraum geprägt. Die östliche Seite des Bachtales wird durch die L 95 mit begleitendem Rad-/Gehweg begrenzt. Der nordwestliche Talraum wird durch die nach Nord-Nordwest ansteigenden Talhänge mit überwiegend Bewaldung, zum Teil Grünlandnutzung geprägt. Der südliche Abschnitt wird dominiert von der gewerblichen Nutzung sowie Bebauung und einem stark eingeengten Bachverlauf bzw. der Verrohrung auf ca. 110 m im Mündungsbereich. Der relativ naturnahe Landschaftsraum westlich und östlich der L 95, zu dem auch das Hillenbachtal gehört, wird durch die Zerschneidung durch die Landstraße deutlich vorgeprägt. Als weitere anthropogene Vorbelastung ist die Straße nach Gerhardsiefen zu nennen, die den kleinen Talzug von Süd nach Nord durchschneidet. Auf dieser Straße verläuft auch der örtliche Wanderweg, der auch Teil der sogenannten Golddörfer Route von Schloss Homburg aus ist. Insgesamt handelt es sich um ein naturnahes Bachtal mit den genannten Vorbelastungen.

Das Plangebiet liegt in einem Gebiet ohne nennenswerte Grundwasservorkommen. Es liegt eine Wechsellagerung von durchlässigen und undurchlässigen Gesteinsschichten im Untergrund vor, wobei in oberflächennahen Auflockerungszonen stärkere Grundwasserführung infolge erhöhter Gebirgsdurchlässigkeit auftritt. Mögliche Verschmutzungen können stellenweise eindringen, die Ausbreitung wird durch undurchlässige Schichten verhindert. Verschmutztes Grundwasser unterliegt unterschiedlicher Selbstreinigung. In der Bodenkarte wird die Grundwasserstufe des Bodens im Talraum des Hillenbaches und Gerhardsiefen mit 4 dm bis 8 cm angegeben. Im Mündungsbereich des Hillenbaches in die Bröl wurden im Bereich des geplanten Bachlaufes auf ca. 80 m Länge Bodenuntersuchungen durchgeführt. In den Bohrlöchern des Bodengutachtens wurde in Tiefen von 3 m bis ca. 4 m kein freies Grundwasser angetroffen.

Der Hillenbach entspringt westlich und nördlich der Ortslage Elsenroth in der Gemeinde Nümbrecht und ist mit seinem insgesamt ca. 3 km langen Verlauf Teil des Gewässersystems der Bröl. Ab der Querung der Straße Quellenweg südlich der Ortslage bis ca. 350 m vor Einmündung in die Bröl ist der Hillenbach Teil des Natura 2000-Gebietes Bröl (DE-5110-301) und im Landschaftsplan Nr. 4 als Naturschutzgebiet festgesetzt. Bei dem Hillenbach handelt es sich um einen kleinen Talauenbach des Grundgebirges (Fließgewässer Typ NRW). Zur Gewässerstruktur sowie Gewässerchemie und -biologie liegen keine Angaben vor. Bei etwa Gewässerstation 0,80 mündet von Norden kommend der Gerhardsiefen in den Hillenbach. Der Gerhardsiefen entspringt nördlich der Ortslage Gerhardsiefen und weist einen Verlauf von ca. 600 m vor der Einmündung in den Hillenbach auf. Der Gerhardsiefen ist mit seinem Quellbereich und dem offenen Gerinne als geschützter Landschaftsbestandteil (LB39) im Landschaftsplan Nr. 4 festgesetzt. Das Gewässer ist bis auf die Verrohrung und einzelne Durchlässe weitgehend unverbaut und weist mäandrierend einen tiefen Einschnitt ins Gelände parallel zur Gemeindestraße auf. Zur Gewässergüte und Gewässerstruktur liegen keine Angaben vor.

Etwa bei Station 1,15 am Hillenbach befindet sich ein ca. 500 m² bis 600 m² großer Teich. Dieser wird im Nebenschluss durch den Hillenbach gespeist und ist als eutrophes stehendes Kleingewässer anzusprechen. Er weist einen starken Bewuchs mit Röhricht auf.

Südlich hiervon, etwa bei Station 1,0, wird der Hillenbach durch eine alte Staumauer zu einem ca. 2.000 m² großen oligotrophen Teich aufgetaut. Dieser im Hauptschluss liegende Teich ist sehr flach, die Uferbereiche weisen starke Verlandungstendenzen auf. Da die alten Stauwehre außer Funktion sind sucht sich der Hillenbach über mehrere Abläufe den Weg aus dem Teich und fließt etwa bei Station 0,95 wieder in einem Bachbett weiter Richtung Bröl.

Für die Bröl liegt ein Umsetzungsfahrplan EG-WRRL mit Verbesserungs- und Aufwertungsmaßnahmen vor. Für alle Nebengewässer der Bröl, so auch für den Hillenbach, wurde 2006 ein Konzept zur naturnahen Entwicklung (KNEF) aufgestellt.

Für den Hillenbach liegt ein aktualisiertes NA-Modell und ein hydrologischer Nachweis der Bröl im Gemeindegebiet Nümbrecht nach BWK M7 aus dem Jahr 2015 (Bewirtschaftungsplan Bröl) vor. Gemäß diesen Aussagen sind die Bröl und das Nebengewässer, der Hillenbach, bereits durch die bestehenden Einleitungen aus der Ortslage und dem Gewerbegebiet des BP Nr. 55 und 55a ausgelastet bzw. überlastet. Vor diesem Hintergrund wurde der Bewirtschaftungsplan Bröl aufgestellt mit dem Ziel, eine Vielzahl von Einleitungen im Gemeindegebiet Nümbrecht neu zu bewerten und gegebenenfalls zu verändern sind. Diese Anforderungen dienen auch der Wasserrahmenrichtlinie, die Ziele für wasserwirtschaftliches Handeln formuliert. Hierbei ist es ein wesentliches Ziel, einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Vor diesem Hintergrund stellt das Kompensationskonzept Hillenbach einen wesentlichen Baustein zur Erreichung dieses Zieles dar und trägt damit auch den Festlegungen des Aggerverbandes Rechnung, der den Hillenbach wegen der hydraulischen Überlastung zu einem Schwerpunktgebiet für Sanierungsmaßnahmen erklärt hat.

Das Plangebiet wird durch das gemäßigte atlantische Klima geprägt. Das Geländeklima wird insbesondere durch das Relief und den Bewuchs bestimmt. Über den landwirtschaftlich geprägten Hangflächen westlich und nordöstlich entsteht Kaltluft, die entlang des Geländegefälles in den Talraum des Hillenbaches und hier entlang des Geländegefälles in Richtung Süden abfließt. Der Talraum des Hillenbaches sowie des Gerhardsiefens fungieren als Kaltluftsammler die die Kaltluft langsam in Richtung Ost-Südost abtransportieren, wobei die Gehölzflächen im Talraum verzögernd wirken.

Die Erfassung der Biotoptypen, repräsentativ für das Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt, erfolgte im Rahmen von Biotoptypenkartierungen im September 2020 nach dem Verfahren Froelich & Sporbeck 1990. Im nördlichen Abschnitt des Planungsraumes prägen landwirtschaftliche Grünlandflächen, zum Teil ausgeprägt als Nass- und Feuchtgrünland, mit kleinräumigen Brachen die Bachtalung. Hieran anschließend stellt sich der Bereich des Hillenbaches als ein durch ein kleinräumiges Mosaik aus Laubgehölzbeständen, Uferhochstaudenfluren und Bachauengehölzen im unmittelbaren Bachuferbereich geprägter Talraum dar. Nördlich und südlich der Straße nach Gerhardsiefen sind Abschnitte mit Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwäldern vorhanden. Der Bach verläuft abschnittweise naturnah und unverbaut mäandrierend, in Teilbereichen zeigt er sich verändert und begradigt. Insbesondere sind hier die Bereiche der beiden Stillgewässer zu nennen. Bei dem nördlichen Stillgewässer handelt es sich um einen kleinen Teich im Nebenschluss, dessen Nutzung aufgegeben wurde. Es haben sich hier Röhrichtbestände entwickelt. Der südlich gelegene größere Stauteich ist weitgehend verlandet und von Weidengebüschen und Röhricht umgeben. Entlang des Hillenbaches sind abschnittweise Feucht- und Nassgrünland, Sümpfe, Riede und Röhrichte, Fließgewässerabschnitte, Erlen-Eschen-Auen-wälder als gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG kartiert worden. Die genauen Angaben zu den Bereichen mit geschützten Biotopen gemäß Kartierung des LANUV, Stand 01.01.2020, ist Kapitel 3.3 zu entnehmen.

Als Vorbelastungen sind sowohl die hydraulisch und ökologisch unzureichenden Verrohrungen, Aufstauungen und Müllablagerungen sowie Anschüttungen im Auenbereich zu nennen. Insbesondere die Verrohrung des Hillenbaches auf ca. 110 m im Bereich der Brölmündung ist als Vorbelastung anzusprechen, die eine Durchgängigkeit des Fließgewässers zum Gewässersystem der Bröl unterbindet. Stellenweise reichen die Fichtenbestände der angrenzenden Hangflächen bis unmittelbar in die Bachaue hinein und sind hier ebenfalls als nicht standortgerechte Bestockung und somit als Vorbelastung anzusehen.

2.3. bis 2.3.11 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Gebiete und der Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien)

Vorliegend wurden für alle besonders geschützten Gebiete im Sinne der Kriterien nach Anlage 3 Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 UVPG geprüft, ob diese im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen, bzw. aufgrund der anlagenbedingten Wirkfaktoren erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf diese Gebiete zu erwarten sind.

Vorliegend sind durch das Vorhaben die in der Anlage 3 Nr. 2.3.1, Nr. 2.3.2, 2.3.4, 2.3.6, 2.3.7 und 2.3.8. aufgeführten Schutzgüter betroffen.

Die einzelnen Belange wurden in der Planung, im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes und in der Fauna-Flora-Habitat-Vorprüfung umfassend berücksichtigt. Mit der geplanten Maßnahme soll eine Verbesserung der ökologischen Gegebenheiten erfolgen.

Weitere in Anlage 3 Nr. 2.3 ff. des UVPG mit besonderer ökologischer Empfindlichkeit aufgeführten Gebiete werden durch das geplante Vorhaben weder beeinträchtigt noch berührt.

3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen

Aufgrund der Merkmale des Vorhabens und der Ergebnisse der Prüfung aller Kriterien unter Nr. 1 und 2 in Anlage 3 des UVPG sind auch keine nachteiligen Auswirkungen durch die Gewässergestaltung auf die Umgebung und die Bevölkerung zu erwarten.

Bei der Beschreibung der Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens wird insbesondere auf die planerischen sowie die baubedingten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen eingegangen. Die Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit den Fachbehörden geplant, sodass jeweils die Variante mit dem größten Nutzen bei geringstmöglichen vorübergehenden Beeinträchtigungen realisiert wird.

Während der Baumaßnahmen kommt es vorübergehend zu kurzfristigen Beeinträchtigungen bei der Entnahme alter Durchlässe, dem Neubau der neuen Rohrdurchlässe und der Profilierung neuer Bachabschnitte. Die baubedingten Beeinträchtigungen sind als zeitlich begrenzt wirksame Eingriffsfolgen zu werten, die deutlich durch die anlagebedingten positiven Wirkungen des Vorhabens überlagert werden. Sowohl die hydraulische als die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers werden, nicht zuletzt durch die Verlegung des Hillenbaches in den Nebenschluss des Teiches und die Entfernung der ca. 110 m langen Verrohrung im Bereich Papiermühle, deutlich verbessert. Die natürliche Dynamik des Baches wird auch die Verbreiterung der Aue und die Entnahme nicht standortgerechter Gehölze reaktiviert.

Insgesamt wird die Durchgängigkeit für alle wandernde Arten in und am Gewässer im Natura 2000-Gebiet einschließlich des Mündungsbereiches in die Bröl hergestellt, sodass die Wirkungen über das unmittelbare Plangebiet hinaus ausstrahlen. Neben den positiven Auswirkungen auf das Gewässersystem mit seinen wassergebundenen Lebensgemeinschaften sind auch die positiven Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Beseitigung von Verrohrungen, Entsorgung schadstoffbelasteter Böden und Abtrag größerer Anschüttungen im Bereich der Bachaue sowie Extensivierungsmaßnahmen zu nennen. Insgesamt ergibt sich für die Schutzgüter des UVPG sowie deren Wechselwirkungen eine positive Bilanz durch die vorgesehenen Maßnahmen.

Das geplante Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung.


Gummersbach den 20.01.2022
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
- Untere Wasserbehörde -
Im Auftrag
gez.
Tanja Seibt

Veröffentlichungsdatum: 21.01.2022