Fischerprüfung 2 0 2 2

Öffentliche Bekanntmachung

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Fischerprüfung 2 0 2 2

Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 16. Mai 2022 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens bis zum 14. April 2022 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Stahlstr. 5, 51645 Gummersbach zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die für die Zulassung zur Fischerprüfung zu zahlende Prüfungsgebühr wird gesondert erhoben.

Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.

Hinweis:
Die Durchführung der  Fischerprüfung  kann aufgrund der Corona-Pandemie nicht garantiert werden. Für den Fall, dass die Prüfung insbesondere wegen infektionsschutzrechtlicher Gründe abgesagt werden muss, wird hierüber entsprechend informiert. Die ggf. aktuell geltenden Coronaschutzregeln sind bei der Teilnahme an der Prüfung zu beachten.


Der Landrat
-Untere Fischereibehörde-
Im Auftrag
gez. Prinz

Veröffentlichungsdatum: 11.02.2022