Jägerprüfung 2 0 2 2

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Jägerprüfung  2 0 2 2


Die schriftliche Jägerprüfung 2022 bei der unteren Jagdbehörde des Oberbergischen Kreises findet  vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Coronasituation am Mittwoch, den 20. April 2022 um 15.00 Uhr statt.

Der Termin für die praktische Schießprüfung ist auf Donnerstag, den 21.04.2021, ab 13:00 Uhr festgelegt.

Die mündlichen Prüfungen werden am Montag, den 25.04.2022 und am Dienstag, den 26.04.2022 jeweils ab 8:00 Uhr durchgeführt.

Die Prüfungsorte wird den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung gesondert mitgeteilt.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens einen Monat vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung an den Landrat, Untere Jagdbehörde, Stahlstr. 5, 51645 Gummersbach zu richten. Dem Antrag beizufügen ist

  1. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
     
  2. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
     
  3. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf.
     

Die zu zahlende Prüfungsgebühr in Höhe von insgesamt 250,00 € wird auf gesonderte Anforderung vor Beginn der Prüfung erhoben.

Anträge auf Zulassung, die nach dem Ablauf des vorgenannten Termins eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine mögliche Nachprüfung findet frühestens drei Monate nach Abschluss der o.a. Jägerprüfung statt.


​​​​​​​Der Landrat
-Untere Jagdbehörde-
Im Auftrag
gez.
Prinz

Veröffentlichungsdatum: 18.02.2022