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Öffentliche Bekanntmachung – Beschluss der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis
BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE zum 01.01.2022
Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch und § 37 (1) der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.
Die Bodenrichtwertsitzung zum Stichtag 01.01.2022 hat am 22.02.2022 stattgefunden.
Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 37 (5) der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de oder https://rio.obk.de eingesehen werden.
Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Fritz-Kotz-Str. 17a, 51674 Wiehl, Zimmer 2-08 im 2. Obergeschoss.
Wiehl, den 14.03.2022
gez. Gülicher
Vorsitzender