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Nachtragshaushalt
Öffentliche Bekanntmachung
1. Nachtragshaushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2022 vom 09.05.2022
Aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW, S. 916) und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW, S. 916) hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises mit Beschluss vom 31.03.2022 folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 28.07.2021 beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden für das Haushaltsjahr 2022
die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge |
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf |
|
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Ergebnisplan |
475.802.151 |
7.383.572 |
0 0 |
483.185.723 |
Finanzplan |
464.744.253 |
10.070.711 |
0 0 |
474.814.964 |
aus der Investitionstätigkeit: |
13.161.855 |
60.900 |
0 0 |
13.222.755 |
aus der Finanzierungstätigkeit: |
40.243.007 |
9.788.100 |
0 0 |
50.031.107 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2022 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 40.243.007 EUR um 9.788.100 EUR erhöht und damit auf 50.031.107 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2022 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 34.494.586 EUR um 11.652.00 EUR erhöht und damit auf 46.146.586 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 578.190 EUR um 3.501.810 EUR erhöht und damit auf 4.080.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert (und verbleibt damit unverändert bei 60.000.000 EUR).
§ 6
- Zur Deckung des durch sonstige Erträge nicht gedeckten Finanzbedarfs wird von den Gemeinden gem. § 56 Abs. 1 und 2 Kreisordnung NW eine Kreisumlage erhoben.
Der Umlagesatz für das Haushaltsjahr 2022 wird von bisher 39,0971 % vermindert um 2,386 %-Punkte und damit auf nunmehr 36,7111 % der für die Gemeinden jeweils geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt.
- Zur Deckung der dem Kreis entstehenden Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule Oberberg wird von den kreisangehörigen Gemeinden, die durch die Volkshochschule Oberberg versorgt werden, gem. § 56 Abs. 4 Kreisordnung NW eine einheitliche Mehrbelastung erhoben.
Der Umlagesatz für das Haushaltsjahr 2022 wird von bisher 0,2939 % vermindert um 0,0093 %-Punkte und damit auf nunmehr 0,2846 % der für die Gemeinden jeweils geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt.
- Zur Deckung der dem Kreis entstehenden Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Berufsschulwesens wird von den kreisangehörigen Gemeinden, die durch das Berufsschulwesen des Oberbergischen Kreises versorgt werden, gem. § 56 Abs. 4 Kreisordnung NW eine Mehrbelastung erhoben.
Der Umlagesatz für das Haushaltsjahr 2022
von bisher vermindert sich um %-Punkte
auf nunmehr Bergneustadt 2,2634 % 0,0952 2,1682 % Engelskirchen 1,7525 % 0,0779 1,6746 % Gummersbach 1,9096 % 0,0866 1,8230 % Hückeswagen 1,8763 % 0,0851 1,7912 % Lindlar 1,7541 % 0,0528 1,7013 % Marienheide 2,1076 % 0,0758 2,0318 % Morsbach 1,5646 % 0,0858 1,4788 % Nümbrecht 1,9076 % 0,0904 1,8172 % Radevormwald 1,5174 % 0,0872 1,4302 % Reichshof 1,9792 % 0,1592 1,8200 % Waldbröl 1,8673 % 0,1012 1,7661 % Wiehl 1,9652 % 0,2537 1,7115 % Wipperfürth 1,7983 % 0,1135 1,9118 % der für die Gemeinden jeweils geltenden Umlagegrundlagen.
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Zur Deckung der dem Kreis entstehenden Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Kreisjugendamtes wird von den kreisangehörigen Gemeinden, die durch das Jugendamt des Oberbergischen Kreises versorgt werden, gem. § 56 Abs. 5 Kreisordnung NW eine einheitliche Mehrbelastung erhoben.
Der Umlagesatz für das Haushaltsjahr 2022 wird von bisher 29,3093 % um 0,2589 %-Punkte vermindert und auf nunmehr einheitlich 29,0504 % der für diese Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt.
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Die im Jahr 2022 kassenwirksamen Umlagen werden mit einem Zwölftel zum 05. eines jeden Monats fällig.
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Die Abrechnung der Umlage für die Volkshochschule Oberberg sowie der Berufsschulumlage erfolgt gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird der ermittelte Überschuss oder Fehlbetrag den an der Abrechnung beteiligten Kommunen durch Bescheid mitgeteilt und bilanziert. Der Ausgleich der festgesetzten Beträge erfolgt im übernächsten Jahr.
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Die Abrechnung der Jugendhilfeumlage erfolgt gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird der ermittelte Überschuss oder Fehlbetrag den Kommunen ohne eigenes Jugendamt durch Bescheid mitgeteilt und bilanziert. Der Ausgleich der festgesetzten Beträge erfolgt im übernächsten Jahr.
§ 7
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzplan gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 4 KomHVO NRW wird unverändert auf 50.000 € festgesetzt.
Gummersbach, den 31.03.2022
gez. | gez. | gez. |
Jochen Hagt | Jürgen Marquardt | Jonas Goße |
Landrat | Kreistagsmitglied | Schriftführer |
Bekanntmachungsanordnung
Die vom Kreistag des Oberbergischen Kreises am 31.03.2022 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist einschließlich Anlagen mit Bericht vom 01.04.2022 gemäß § 57 Abs. 3 KrO NRW i. V. m. § 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung Köln angezeigt worden. Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 29.04.2023 die in § 6 der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze gemäß §§ 53 Abs. 1 und 56 Abs. 2 KrO NRW genehmigt.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2022 vom 09.05.2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Möglichkeit zur Einsichtnahme
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2021 zur Einsicht im Dienstgebäude in 51643 Gummersbach, Moltkestr. 42, 14. Etage, Zimmer 07, während der Öffnungszeiten, montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, bereitgehalten und ist unter der Adresse www.obk.de im Internet verfügbar.
Hinweis
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Gummersbach, den 09.05.2022
gez.
Jochen Hagt
Landrat