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Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift
Das in 51545 Waldbröl, Ortsteil Dickhausen gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Hermesdorf, Flur 9, Flurstück 34 ist vermessen worden.
Wegen teilweise ungeklärter Eigentumsverhältnisse erfolgt gemäß §§ 21 (5), 13 (5) Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW - die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung / Amtlichen Bestätigung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift
in der Zeit vom 08.08.2022 bis 08.09.2022
beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster (Telefon 02261/88 6230, Zimmer 1-13), Fritz-Kotz-Str. 17a, 51674 Wiehl während der Servicezeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung.
Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Dienststelle innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben. Gegen die Abmarkung / Amtliche Bestätigung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Waldbröl unter www.waldbroel.de einsehbar.
Wiehl-Bomig, 21.07.2022
Im Auftrag
gez. Stoffel
Kreisvermessungsamtmann