Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Logo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

 

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen
für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW, S. 490), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Er kann in dieser Zeit montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 10, eingesehen werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist auch im Internet unter www.obk.de verfügbar.

In der Zeit vom 24.10.2022 bis 11.11.2022 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, 14. Etage, Zimmer 10, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 08.12.2022.

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Betreten der Dienststellen der Kreisverwaltung eine medizinische Maske oder FFP2-Atemschutzmaske getragen werden muss.

Gummersbach, den 20.10.2022

gez.
Jochen Hagt
-Landrat-

Veröffentlichungsdatum: 21.10.2022