Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift

Öffentliche Bekanntmachung

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Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift

Das in 51789 Lindlar, Ortsteil Müllemich gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Tüschen, Flur 7, Flurstück 348 ist vermessen worden.

Wegen teilweise ungeklärter Eigentumsverhältnisse erfolgt gemäß §§ 21 (5), 13 (3) Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung/Amtlichen Bestätigung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift vom 24.02.2022 zur Geschäftsbuchnummer 20-CI-30261

in der Zeit vom 14.11.2022 bis 14.12.2022

beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster (Telefon: 02261/88 6230, Zimmer 1-13), Fritz-Kotz-Str. 17a, 51674 Wiehl während der Servicezeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung.

Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Dienststelle in Wiehl-Bomig innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben. Gegen die Abmarkung/Amtliche Bestätigung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Lindlar unter www.lindlar.de einsehbar.

Wiehl-Bomig, 27.10.2022

Oberbergischer Kreis
-Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster-
Im Auftrag
gez.
Stoffel

Veröffentlichungsdatum: 29.10.2022