Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 12/2022 zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen Nr. 6/2022 sowie Nr. 9/2022 zum Schutz gegen die Geflügelpest, Aufhebung der Überwachungszone
Öffentliche Bekanntmachung
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 12/2022 zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen
Nr. 6/2022 sowie Nr. 9/2022 zum Schutz gegen die Geflügelpest tritt am 04.12.2022 in Kraft. Sie kann als PDF-Dokument heruntergeladen und angesehen werden.
Veröffentlichungsdatum: 02.12.2022