Beschluss der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Öffentliche Bekanntmachung

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Wappen NRW in schwarz-weiß

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Oberbergischen Kreis

 

BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE zum 01.01.2023

Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch und § 37 (1) der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.

Die Bodenrichtwertsitzung zum Stichtag 01.01.2023 hat am 23.02.2023 stattgefunden.

Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 37 (5) der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de oder https://rio.obk.de/ eingesehen werden.

Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.

Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Fritz-Kotz-Str. 17a, 51674 Wiehl, Zimmer 2-08 im 2. Obergeschoss.

Wiehl, den 15.03.2023
gez. Heitz
Vorsitzender

Veröffentlichungsdatum: 16.03.2023