Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

 

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Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag
des Oberbergischen Kreises

Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Das Kreistagsmitglied Monika Bourtscheidt - Mitglied der SPD-Kreistagsfraktion - hat am 23.03.2023 gegenüber dem Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises zur Niederschrift erklärt, dass sie mit Wirkung ab dem 31.03.2023 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet.

Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Frau Anne Pampus, Geburtsjahr 1956, 51545 Waldbröl, anne.pampus@spd-oberberg.de, nach der Reserveliste der SPD in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Frau Pampus hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.

Gummersbach, 04.04.2023

gez.
Jochen Hagt
-Kreiswahlleiter-

Veröffentlichungsdatum: 04.04.2023