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Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung
Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises
Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Das Kreistagsmitglied Ursula Mahler - Mitglied der SPD-Kreistagsfraktion - hat am 14.12.2023 gegenüber dem Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises zur Niederschrift erklärt, dass sie mit Wirkung ab dem 16.01.2024 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet.
Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Herr Marco Mann, Geburtsjahr 1987, 51789 Lindlar, marco.mann@spd-oberberg.de, nach der Reserveliste der SPD in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Herr Mann hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.
Gummersbach, 10.01.2024
gez.
Jochen Hagt
-Kreiswahlleiter-