Veröffentlichungspflicht nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Öffentliche Bekanntmachung

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Veröffentlichungspflicht nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz

 

Nach § 7 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) mit Stand vom 01.06.2022 geben die Mitglieder des Kreistages sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gem. § 28 Abs. 2 Kreisordnung gegenüber dem Landrat schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind nach § 7 KorruptionsbG in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben der Kreistagsmitglieder, der sachkundigen Bürgerinnen/Bürger und des Landrats in der Zeit

vom 15.07.2024 bis zum 16.08.2024

im Raum OG-14

des Rechnungsprüfungsamtes des

Oberbergischen Kreises

Reininghauserstraße 7 A

51643 Gummersbach

zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises aus.

 

 

Gummersbach, 02.07.2024       

 

      

Uwe Kaldeich
Ansprechperson in
Korruptionsangelegenheiten
für den Oberbergischen Kreis

 

Veröffentlichungsdatum: 04.07.2024