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Veröffentlichungspflicht nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichungspflicht nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Nach § 7 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) mit Stand vom 01.06.2022 geben die Mitglieder des Kreistages sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gem. § 28 Abs. 2 Kreisordnung gegenüber dem Landrat schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind nach § 7 KorruptionsbG in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben der Kreistagsmitglieder, der sachkundigen Bürgerinnen/Bürger und des Landrats in der Zeit
vom 15.07.2024 bis zum 16.08.2024
im Raum OG-14
des Rechnungsprüfungsamtes des
Oberbergischen Kreises
Reininghauserstraße 7 A
51643 Gummersbach
zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises aus.
Gummersbach, 02.07.2024
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Uwe Kaldeich Ansprechperson in Korruptionsangelegenheiten für den Oberbergischen Kreis |