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Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Öffentliche Bekanntmachung
Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen
für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.07.2024 (GV. NRW, S. 444), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Er kann in dieser Zeit montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 10, eingesehen werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist auch im Internet unter www.obk.de/haushalt verfügbar.
In der Zeit vom 04.11.2024 bis 29.11.2024 können Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, 14. Etage, Zimmer 10, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024.
Gummersbach, den 31.10.2024
Der Landrat
gez.
Jochen Hagt