Fischerprüfung März 2025

Öffentliche Bekanntmachung

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Fischerprüfung März 2025

Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab Montag den 24. März 2025 bis maximal zum Donnerstag den 27. März 2025 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 23. Februar 2025 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Stahlstr. 5, 51645 Gummersbach zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die für die Zulassung zur Fischerprüfung zu zahlende Prüfungsgebühr wird gesondert am Prüfungstag erhoben.

Die Prüfung wird in Engelskirchen-Wiehlmünden, Hammerwiese 40, 51766 Engelskirchen im dortigen Dorfgemeinschaftshaus stattfinden. Der konkrete Tag und die Uhrzeit des Prüfungsbeginns für die Antragstellerinnen und Antragsteller wird diesen nach Anmeldeschluss und Prüfung der leistbaren Kapazitäten in Form einer schriftlichen Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.

 

Der Landrat
- Untere Fischereibehörde –
Im Auftrag
gez. Prinz

Veröffentlichungsdatum: 22.11.2024