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Jägerprüfung 2 0 2 5
Öffentliche Bekanntmachung
Jägerprüfung 2 0 2 5
Die schriftliche Jägerprüfung 2025 bei der unteren Jagdbehörde des Oberbergischen Kreises findet am Mittwoch, den 23. April 2025 um 15.00 Uhr im Sitzungsraum Hohenzollernbad, Moltkestraße 45, 51643 Gummersbach statt.
Die praktische Schießprüfung wird am Montag, den 28. April 2025, ab 13:00 Uhr auf dem Schießstand der Kreisjägerschaft Oberberg e.V. in Gummersbach-Talbecke abgehalten.
Die mündlichen Prüfungen werden am Dienstag, den 29.04.2025 und am Mittwoch, den 30.04.2025, jeweils ab 8:00 Uhr, unter der Anschrift Bielsteiner Straße 66, 51674 Wiehl durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung, also bis zum 26.02.2025, an den Oberbergischen Kreis, Der Landrat, Untere Jagdbehörde, Stahlstr. 5, 51645 Gummersbach zu richten. Dem Antrag beizufügen sind
1. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
2. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
3. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf.
Die zu zahlende Prüfungsgebühr in Höhe von insgesamt 250,00 € wird auf gesonderte Anforderung vor Beginn der Prüfung erhoben.
Anträge auf Zulassung, die nach dem Ablauf des vorgenannten Termins eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine mögliche Nachprüfung findet grds. frühestens drei Monate nach Abschluss der o.a. Jägerprüfung statt.
Der Landrat
-Untere Jagdbehörde-
Im Auftrag
gez.
Prinz