ERGÄNZUNG ZUR ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNG VOM 03.02.2025 ÜBER DIE ENTSCHEIDUNG IM IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHEN GENEHMIGUNGSVERFAHREN ÜBER DEN ANTRAG DER ABO ENERGY GMBH & CO. KGAA AUF ERRICHTUNG UND BETRIEB VON DREI WINDENERGIEANLAGEN (LINDLAR - VOGELBERG)

Öffentliche Bekanntmachung

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ERGÄNZUNG ZUR ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNG VOM 03.02.2025 ÜBER DIE ENTSCHEIDUNG IM IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHEN GENEHMIGUNGSVERFAHREN ÜBER DEN ANTRAG DER ABO ENERGY GMBH & CO. KGAA AUF ERRICHTUNG UND BETRIEB VON DREI WINDENERGIEANLAGEN (LINDLAR - VOGELBERG)

Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 03.02.2025 wurde die Entscheidung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren über den Antrag der ABO Energy GmbH & Co. KGaA auf Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen (Lindlar - Vogelberg) veröffentlicht. In der Bekanntmachung fehlt der Hinweis gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG, dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt. Dies soll hiermit klargestellt werden.
Aufgrund der Ergänzung der Bekanntmachung vom 03.02.2025 wird der Text unter Ziffer 2 wie folgt geändert:

2. Hinweise gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen, versehen ist. Der Genehmigungsbescheid samt Begründung liegt vom 05.03.2025 bis 19.03.2025 (jeweils einschließlich) bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach während der Dienstzeiten: montags bis freitags 08:00 - 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 13:00 - 16:00 Uhr und donnerstags 13:00 - 17:30 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Wichtiger Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich (telefonische Anmeldung und Möglichkeit einer individuellen Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter Tel. 02261 88 6726).

Dieser Bekanntmachungstext sowie der Genehmigungsbescheid samt Begründung sind auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach unter Oberbergischer Kreis: Veröffentlichungen Windenergieanlagen einsehbar.

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Im Übrigen bleibt die öffentliche Bekanntmachung vom 03.02.2025 unberührt.

Gummersbach, 04.03.2025

Der Landrat
- Untere Immissionsschutzbehörde –
Im Auftrag
gez.
Schatschneider

Veröffentlichungsdatum: 04.03.2025