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Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung
Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag
des Oberbergischen Kreises
Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Das Kreistagsmitglied Helen Köstering - Mitglied der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – verliert mit Wirkung ab dem 01.06.2025 aufgrund der §§ 37 Ziffer 5 i. V. m. 13 Abs. 1 a) KWahlG ihr Mandat im Kreistag des Oberbergischen Kreises.
Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Frau Shirley Finster, Geburtsjahr 1965, 42499 Hückeswagen, shirley.finster@web.de, nach der Reserveliste der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Frau Finster hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.
Gummersbach, 23.05.2025
gez.
Jochen Hagt
-Kreiswahlleiter-