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Neubesetzung der Jugendhilfeausschüsse nach den Kommunalwahlen am 14. September 2025
Öffentliche Bekanntmachung
Neubesetzung der Jugendhilfeausschüsse nach den Kommunalwahlen am
14. September 2025
Der Jugendhilfeausschuss wird nach der Kommunalwahl am 14.09.2025 neu konstituiert. Die im Oberbergischen Kreis wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden daher gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 VIII i.V.m dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW (AG-KJHG NRW) und § 4 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes des Oberbergischen Kreises auf ihr Vorschlagsrecht zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses hingewiesen.
Die Träger der freien Jugendhilfe haben mindestens 6 Personen als stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter vorzuschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Verhältnis von Frauen und Männern bei der Besetzung zu erhalten. Aus diesen Vorschlägen wählt der Kreistag des Oberbergischen Kreises 6 stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter im Jugendhilfeausschuss für die Wahlzeit des Kreistages aus.
Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses kann nur gewählt werden, wer der Vertretungskörperschaft angehören kann.
Ihre Vorschläge richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail (tabea.steiniger@obk.de) bis spätestens 30. September 2025 an:
Oberbergischer Kreis
Büro des Landrats
z. Hd. Frau Steiniger
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Die Träger der freien Jugendhilfe wurden schriftlich über ihr Vorschlagsrecht informiert
Gummersbach, den 13.06.2025
gez.
Jochen Hagt
Landrat