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Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung

Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag
des Oberbergischen Kreises
Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Das Kreistagsmitglied Katharina Löhr - Mitglied der Kreistagsfraktion Die Linke - hat am 15.12.2025 gegenüber dem Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises zur Niederschrift erklärt, dass sie mit Wirkung ab dem 16.12.2025 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet.
Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Herr Matthias Lammerich, Geburtsjahr 1982, 51674 Wiehl, m.lammerich@web.de, nach der Reserveliste der Die Linke in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Herr Lammerich hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.
Gummersbach, den 16.12.2025
gez.
Klaus Grootens
-Kreiswahlleiter-

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