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Planfeststellungsbeschluss
Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellungsbeschluss
Mit Planfeststellungsbeschluss des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach vom 18.02.2026 ist der Plan für das Vorhaben der Fa. Günter Jaeger Steinbruchbetriebe GmbH, Lüsberger Str. 2, 51580 Reichshof für den Ausbau eines Gewässers nach Erweiterung und Vertiefung des bestehenden Steinbruchs an der Elbachstr. 11, 51580 Reichshof gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG – in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW – VwVfG NRW – festgestellt worden.
Der Plan umfasst auch die zu rekultivierenden Flächen.
In dem Verfahren wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dem Vorhabenträger wurden Auflagen erteilt.
Soweit Einwendungen nicht durch Nebenbestimmungen oder auf andere Weise Rechnung getragen worden ist, werden sie zurückgewiesen.
Durch den Beschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten, öffentlich-rechtlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich.
Der Planfeststellungsbeschluss ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung verbunden:
Gegen den Planfeststellungsbeschluss können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Köln erheben.
Auslegung
Der Planfeststellungsbeschluss mit den Planunterlagen wird wie folgt ausgelegt:
Die Auslegung in der Gemeinde Reichshof erfolgt zunächst über die Zugänglichmachung des Beschlusses und der Planunterlagen über die Internetseite der Gemeinde Reichshof unter https://www.reichshof.org/rathaus-service/planfeststellungsbeschluss-guenter-jaeger-steinbruchbetriebe-gmbh-in-reichshof.html in der Zeit vom 16.03.2026 bis 30.03.2026.
Weiterhin liegt der Beschluss mit einer Ausfertigung der Planunterlagen in der Zeit vom 16.03.2026 bis 30.03.2026 bei dem Bürgermeister der Gemeinde Reichshof, Rathaus, Hauptstr. 12, 51580 Reichshof-Denklingen, Zimmer 110 während der Dienststunden montags-freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und montags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber denjenigen vom Vorhaben Betroffenen, denen der Beschluss nicht zugestellt worden ist (übrige Betroffene i.S. d. § 74 Abs. 4 Sa. 4 VwVfG NRW), als zugestellt.
Die Unterlagen sind darüber hinaus zugänglich über die Internetseite des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, unter www.obk.de/umweltveroeffentlichung, unter dem Reiter „Gewässerausbau“.
Außerdem ist der Planfeststellungsbeschluss mit den Planunterlagen gem. § 20 UVPG auf der Website des zentralen Portals (Umweltverträglichkeitsprüfungen NRW) unter https://uvp-verbund.de/nrw zugänglich.
Oberbergischer Kreis
Im Auftrag
gez.
Bremer
Umweltamt des Oberbergischen Kreises

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