Jahresabschluss 2024 des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

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Jahresabschluss 2024 des Oberbergischen Kreises

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2024 des Oberbergischen Kreises gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) geändert worden ist, in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) geändert worden ist, festgestellt. Dem Landrat wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Das Haushaltsjahr 2024 schließt mit Erträgen in Höhe von 557.313.218,40 €, Aufwendungen in Höhe von 564.575.682,54 € und mit einem Ergebnis von -7.262.464,14 € bei einer Bilanzsumme von 504.064.284,04 € ab. Der Kreistag hat beschlossen, das Ergebnis 2024 mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen. Diese Beschlüsse werden hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.03.2026 angezeigt.

Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2024, bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Oberbergischen Kreises und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Wesentlichen zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2024 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Schlussbericht kann im Verwaltungsgebäude Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 4, in 51643 Gummersbach, montags bis freitags, in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden und ist unter der Adresse obk.de/kreishaushalt im Internet verfügbar.

Gummersbach, den 27.03.2026

gez.
Klaus Grootens
Landrat

Veröffentlichungsdatum: 02.04.2026