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14.04.2004: Tollwutimpfung der Füchse 2004
Oberbergischer Kreis. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises gibt folgende Informationen zur Schutzimpfung der Füchse gegen die Tollwut im Frühjahr 2004:
Im Jahr 2001 wurden in Nordrhein-Westfalen 9 Tollwutfälle festgestellt, die sich auf Gebiete im Ennepe-Ruhr-Kreis (6 Fälle) und im Kreis Mettmann (2 Fälle) konzentrieren. Ein Tollwutfall trat im Juni in Leverkusen auf.
Es ist daher erforderlich, die Immunisierung gegen die Tollwut der Füchse gem. § 12 Abs. 3 der Tollwutverordnung auch im Frühjahr 2004 durchzuführen. Das Impfgebiet muss mindestens eine Fläche von 5.000 qkm umfassen. Dies führt dazu, dass auch Gebiete beködert werden, in denen seit längerer Zeit keine Tollwut aufgetreten ist.
Die zweifache Beköderung erfolgt in der Zeit
- 26.04.2004 - 07.05.2004 (1. Flugauslage) und
- 24.05.2004 - 28.05.2004 (2. Flugauslage).
Obwohl diese Impfköder grundsätzlich für Menschen und Tiere unschädlich sind, wird vor einer Berührung der Köder gewarnt.
Die Impfköder, in denen sich jeweils eine verschlossene Impfstoffkapsel (Blister) befindet, sind braune, runde Scheiben mit einem Durchmesser von 4 cm und einer Höhe von 12 bis 14 mm. Die Impfstoffkapseln sind äußerlich als solche gekennzeichnet.
Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff unschädlich. Für die menschliche Gesundheit können vom Impfstoff unter außergewöhnlichen Umständen Gefahren ausgehen. Es wird dringend empfohlen, die ausgelegten Köder nicht zu berühren oder sie gar einzusammeln, da dadurch die Aufnahme der Köder durch den Fuchs beeinträchtigt wird.
Sollte jemand dennoch mit der Impfstoffflüssigkeit in Kontakt kommen, sind die Hände bzw. Körperteile, die mit dem Impfstoff in Berührung kamen, gründlich mit Wasser und Seife zu waschen. In solchen Fällen ist immer unverzüglich ein Arzt zu befragen, der dann entscheidet, ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sind.
Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren zugelassen, da er für diese Tierarten keinen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut bewirkt. In dem Impfgebiet ist es daher für die Dauer von zwei Wochen nach Köderausgabe nicht gestattet, Hunde frei umherlaufen zu lassen.
Im Sinne eines vorbeugenden Tierschutzes und zum Schutz des Menschen wird dringend darum gebeten, Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, vorbeugend gegen Tollwut impfen zu lassen. Für Hunde und Katzen ohne wirksamen Impfschutz, von denen anzunehmen ist, dass sie mit einem tollwutkranken oder -verdächtigen Tier Kontakt hatten, ist grundsätzlich die Tötung anzuordnen.
Auch geimpfte Hunde und Katzen sollten nach einem solchen Kontakt nicht gestreichelt und auf Verletzungen untersucht werden, da in ihrem Fell in aller Regel virushaltiger Speichel haftet.
Die Jäger sind aufgefordert, die zahlreichen Füchse verstärkt zu bejagen.
Wildtiere, welche die natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben, dürfen auf keinen Fall angefasst werden. Gerade Kinder sollten angehalten werden, keine fremden Tiere anzufassen, die sich leicht fangen lassen.
Bei Verdacht auf Tollwut sollte unverzüglich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei benachrichtigt werden.
Letzte Änderung: 14. April 2004