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16.08.2004: Unterschutzstellungsverfahren Waldgebiet Puhlbruch, Reichshof;
Oberbergischer Kreis leitet Unterschutzstellungsverfahren ein
Oberbergischer Kreis. Aufgrund eines Antrages der Gemeinde Reichshof sowie unter Bezugnahme auf die einvernehmlichen Regelungen mit dem Umweltministerium i. S. Puhlbruch hat der Oberbergische Kreis mittlerweile die Vorbereitung zur Ausweisung des Waldgebietes Puhlbruch als Naturschutzgebiet eingeleitet.
Grundsätzlich unterliegen derartige Unterschutzstellungsvorhaben einem umfangreichen und mehrstufigem Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Grundeigentümer. Diesen – in der Regel sehr zeitaufwendigen – Verfahren kann in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit eine „einstweilige Sicherstellung“ vorgeschoben werden.
In einer schriftlichen Presseerklärung teilt Kreisdirektor Norbert Wolter mit, dass momentan eine solche einstweilige Sicherstellung durch die Untere Landschaftsbehörde vorbereitet werde. Im vorliegenden Fall sei nur eine eingeschränkte Beteiligung einzelner Stellen erforderlich. Es müsse z. B. die für die wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzflächen zuständige Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW, in dieses Vorverfahren eingebunden werden. Gleichzeitig werde der Eigentümer, das Land Nordrhein-Westfalen, mit seinen entsprechenden Stellen der Landesforstverwaltung eingeschaltet. Somit bleibe das Verfahren zur einstweiligen Sicherstellung auf wenige zu beteiligende Stellen beschränkt und könne in wesentlich kürzerer Zeit abgeschlossen werden.
„Sobald die Stellungnahme der entsprechenden Landesstellen vorliegt, wird umgehend die einstweilige Sicherstellung verfügt“, erklärt Wolter.
Wolter weiter: „Das Wort von Staatssekretär Dr. Griese, den Vorgang der Unterschutzstellung zu befördern, hat für mich Bestand.“
Damit werde dem Antrag der Gemeinde Reichshof und dem Anliegen der Waldjugend Windfus in gebührender Weise Rechnung getragen.
Letzte Änderung: 16. August 2004