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22.04.2005: Merkblatt über Hygienemaßnahmen und Verhalten zu MRSA
-positiven Bewohnern in Altenpflegeheimen
Oberbergischer Kreis. Methicillin-resistente Staphylokokkus aureus (MRSA) sind Staphylokokken-Bakterien, die eine Resistenz gegen das Antibiotikum Methicillin und andere Antibiotika entwickelt haben. MRSA-Bakterien können schwere Infektionen auslösen, die schwierig zu behandeln sind. Besonders in Krankenhäusern kann sich MRSA schnell ausbreiten, so dass strikte Isolierungsmaßnahmen erforderlich sind.
In Altenpflegeeinrichtungen unterscheiden sich die Lebensverhältnisse der Bewohnerinnen und Bewohner wesentlich von denen im Krankenhaus. Eine Altenpfleeinrichtung ist die häusliche Umgebung für die betroffenen älteren Menschen. Das Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner an einem Leben in einer angemessenen Umgebung und in der Gemeinschaft mit Anderen steht im Vordergrund. Deshalb sind generelle Isolierungsmaßnahmen im Fall einer Besiedelung mit MRSA nicht erforderlich und auch nicht praktikabel. Dennoch sind wesentliche Hygienemaßnahmen erforderlich, die eine Ausbreitung innerhalb der Einrichtung verhindern.
In der Vergangenheit hat das Verhalten zu MRSA-posiven Bewohnerinnen und Bewohnern in Altenpflegeheimen zu Verunsicherungen geführt. Deshalb hat das Kreisgesundheitsamt ein Merkblatt erstellt, indem alle wesentlichen Hygienemaßnahmen beschrieben sind.
Das Merkblatt richtet sich insbesondere an alle Betreiber von Alten- und Altenpflegeheimen im Oberbergischen Kreis. Im Internet ist dieses Merkblatt unter www.obk.de, Stichwort Gesundheit, zu finden
Letzte Änderung: 22. April 2005