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05.09.2005: Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest
Oberbergischer Kreis. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass am 04.09.2005 die Verordnung über Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest in Kraft getreten ist (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 03.09.2005, Seite 13345).
Nachdem die Geflügelpest (auch Geflügelgrippe genannt) sich offensichtlich von Asien kommend in Richtung Westen ausgebreitet hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie im Herbst mit Zugvögeln nach Europa weitergetragen wird.
Um möglichst frühzeitig Informationen, über ein Voranschreiten der Geflügelpest zu erhalten, wird in der o. g. Verordnung die Untersuchung von freilaufendem Geflügel angeordnet. Wer insgesamt mehr als 100 Tiere der Arten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Gänse und Enten nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen hält, muss in der Zeit vom 15. Oktober 2005 bis 15. Dezember 2005 einen Tierarzt beauftragen, von einzelnen Tieren Blutproben zu nehmen.
Hierzu sind in Haltungen ohne Enten oder Gänse 10 Blutproben pro Bestand und in Haltungen mit Enten oder Gänsen 15 Blutproben pro Bestand zu nehmen und auf die klassische Geflügelpest untersuchen zu lassen.
Ein Einsperren von Geflügel oder die Errichtung von Überdachungen für Freilandgeflügel wird seitens der vorliegenden Verordnung nicht gefordert.
Letzte Änderung: 5. September 2005