16.06.2006: Mit Förderprogramm barrierefrei wohnen in Oberberg

Oberbergischer Kreis. Wer seine Wohnung oder sein Haus so umbauen möchte, dass er oder Mieter im Alter ohne Probleme den Alltag bewältigen können, hat die Möglichkeit, Fördergelder vom Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Darauf weist der Oberbergische Kreis hin, der über die neue Fördermöglichkeit  gerne informiert.

Mit den finanziellen Mitteln will das Land die Umgestaltung des Wohnungsbestandes fördern, damit sich alle Altersgruppe – insbesondere alte Menschen – in ihren vier Wänden barrierefrei bewegen können. Das neue Förderangebot richtet sich sowohl an Eigentümer von Mietwohnungen als auch an Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum. Anders als in anderen Wohnraumförderungsprogrammen sind weder Einkommensgrenzen noch Mietpreis- und Belegungsbindungen einzuhalten. Auch das Alter der Wohnungen spielt keine Rolle.

Im Vordergrund der Förderung steht die nachhaltige und bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren. Innerhalb der Wohnung muss deshalb nach dem Umbau gewährleistet sein, dass ein Wohn- und Schlafraum, die Küche sowie ein Bad ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sind. Außerdem muss das Bad mit einem Waschtisch, einer Toilette und einer bodengleichen Dusche ausgestattet sein.

Die Förderung erfolgt in Form von sehr zinsgünstigen Darlehen. Mit den Baumaßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen sein. Das Darlehen beträgt 50 Prozent der anerkannten Baukosten, maximal 15.000 Euro pro Wohnung. Daneben können Erhöhungsbeträge zum Beispiel für neue Erschließungssysteme in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen bewilligt werden.

Bewilligungsbehörde ist der Oberbergische Kreis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung in Gummersbach informieren Interessierte gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Termine können unter der Telefonnummer 02261/ 88-6450 vereinbart werden.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.obk.de (Pfad: Service – Bürgerinformationssystem – Anliegen – Wohnraumförderung). Dort können ein Merkblatt und ein Antragsformular heruntergeladen werden.


Letzte Änderung: 19. Juni 2006