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25.09.2008: Jochen Hagt neuer Kreisdirektor in Oberberg
Kreistag wählt Juristen in Spitzenamt der Kreisverwaltung
Oberbergischer Kreis. Nach drei Jahren als allgemeiner Vertreter des Landrates wählte der Kreistag Jochen Hagt in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich in das Amt des Kreisdirektors. Hagt war der einzige Bewerber. Er tritt das Amt am 1. Januar 2009 an.
Die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises ist dem gelernten Juristen bestens vertraut. 1993 wechselte Hagt von der Oberfinanzdirektion Köln als Leiter des Kreisrechtsamtes nach Gummersbach. 1999 übernahm Hagt die Leitung des Büros des Landrates, der damals noch Hans-Leo Kausemann hieß. 2000 wechselte Hagt als Chef ins Dezernat für Personal, Organisation und Recht. In dieser Zeit war Hagt als geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Region Köln/Bonn auch verantwortlich für die Bewerbung um die Regionale 2010.
Der 2004 gewählte und amtierende Landrat Hagen Jobi übergab dem Leitenden Kreisrechtsdirektor Hagt zusätzlich die Wirtschaftsförderung. Im gleichen Jahr übernahm Hagt auch die Geschäftsführung der Oberbergischen Aufbau-Gesellschaft. 2005 bestellte der Kreistag Hagt zum Allgemeinen Vertreter des Landrates.
„Ich freue mich, mit Jochen Hagt einen exzellenten Verwaltungsfachmann weiter an der Spitze der Kreisverwaltung zu wissen“, gratulierte Landrat Jobi seinem Vertreter zur Wahl des Kreisdirektors. Die erfolgreiche Zusammenarbeit werde kontinuierlich fortgesetzt. Dabei gelte der Wirtschaftsförderung in einem familienfreundlichen Oberberg nach wie vor oberste Priorität.
Landrat Hagen Jobi gratuliert Jochen Hagt zur Wahl als Kreisdirektor des Oberbergischen kreises (Foto: OBK)
Als Kreisdirektor ist Hagt – genauso wie in seiner bisherigen Funktion als Allgemeiner Vertreter – stellvertretender Behördenleiter der Kreisverwaltung und der Kreispolizeibehörde. Bislang war er vom Kreistag zum Vertreter des Landrates bestellt, nun ist Hagt Wahlbeamter. Damit folgt der Oberbergische Kreis der Mehrheit der Kreise in Nordrhein-Westfalen. In den 31 Kreisen amtieren jetzt 28 Kreisdirektoren und nur drei Allgemeine Vertreter. Ein Kreisdirektor wird für acht Jahre vom Kreistag gewählt. Danach scheidet er automatisch aus dem Amt aus, es sei denn es erfolgt eine Wiederwahl. Maximal bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren kann ein Kreisdirektor amtieren.
Letzte Änderung: 25. September 2008