20.07.2010: Grauwackesteinbruch in Bieberstein ist kein Badeparadies

Der See im ehemaligen Grauwackesteinbruch Bieberstein ist kein Badeparadies. Darauf weist die Untere Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises hin. Der ehemalige Steinbruch mit See und angrenzendem Wald und Schotterhaldenbereich wurde von der Bezirksregierung Köln am im Januar 2009 unter Naturschutz gestellt, damit Tier- und Pflanzenwelt geschützt und erhalten werden.

Verstärkt Kontrollen im Naturschutzgebiet

Karte mit dem farblich gekennzeichneten Naturschutzgebiet, in dem im See ein Badeverbot giltOberbergischer Kreis. Der See im ehemaligen Grauwackesteinbruch Bieberstein ist kein Badeparadies. Darauf weist die Untere Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises hin. Der ehemalige Steinbruch mit See und angrenzendem Wald und Schotterhaldenbereich wurde von der Bezirksregierung Köln am im Januar 2009 unter Naturschutz gestellt, damit Tier- und Pflanzenwelt geschützt und erhalten werden.

Im Naturschutzgebiet „Ehemaliger Grauwackesteinbruch bei Bieberstein“ ist es daher nur erlaubt, befestigte oder gekennzeichnete Wege zu betreten. Verboten sind beispielsweise das Betreten der Flächen außerhalb der Wege, das Campieren, Zelten und Grillen, das Baden im Steinbruchsee und das Klettern im Steinbruch.

Wie die Untere Landschaftsbehörde festgestellt hat, ist es in der Vergangenheit vor allem durch den sommerlichen Badebetrieb zu Schädigungen des Naturschutzgebietes gekommen. So wird zum Beispiel Müll hinterlassen und es kommt zu Bodenschäden durch Grillfeuer. „Besonders traurig ist, dass Jungtiere dort brütender seltener Vogelarten mit Steinen beworfen wurden“, kritisiert Umweltamtsleiter Lutz Bodin. Die zahlreichen Besucher stören die geschützten Arten, die in dem Naturschutzgebiet ihre Brutstätten haben.

Um den Schutz von Fauna und Flora zu gewährleisten, wird die Untere Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises das Gebiet verstärkt kontrollieren. „Wir setzen auf Aufklärung und verteilen Informationsblätter und hoffen auf die Einsicht der Bevölkerung“, sagt Bodin. Wo Appelle jedoch ungehört verhallen, werden Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Oberbergischer Kreis, Gemeinde Reichshof, Kreispolizei, Biologische Station Oberberg, der zuständige Förster und ehrenamtliche Naturschützer arbeiten dabei Hand in Hand. „Wir werden das Parken und den Zugang zum Steinbruchsee erschweren“, kündigt Bodin an.

Für weitere Informationen stehen beim Oberbergische Kreis Ansprechpartner unter folgenden Telefonnummer zur Verfügung: 02261 / 88-6711, 88-6712 und 88-6706.

 



Letzte Änderung: 21. Juli 2010