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Wohnraumförderung im Oberbergischen Kreis
Anträge auf Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum dürfen aufgrund einer Mitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen ab 16.09.2010 grundsätzlich nicht mehr angenommen werden.
Hinweis auf Fristen für Antragsteller
Oberbergischer Kreis. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Anträge auf Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum aufgrund einer Mitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen ab 16. September 2010 grundsätzlich nicht mehr angenommen werden dürfen. Diese Aussetzung gilt bis zur Bekanntgabe der Wohnraumförderungsbestimmungen 2011.
Über vollständige Anträge, die bis zum 15. September 2010 eingehen, kann auf Grundlage der aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen voraussichtlich noch bis 30. September entschieden werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Oberbergischen Kreises www.obk.de unter Service / Vordrucke / Wohnraumförderung Merkblätter.
Letzte Änderung: 06. September 2010