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Waldbröler Asylbewerber dürfen bleiben
Die sich im Waldbröler Kirchenasyl befindliche Familie wird nicht abgeschoben. Das hat die Ausländerbehörde des Kreises nunmehr entschieden.
Oberbergischer Kreis: Die sich im Waldbröler Kirchenasyl befindliche Familie wird nicht abgeschoben. Das hat die Ausländerbehörde des Kreises nunmehr entschieden. Grundlage für diese Entscheidung ist das Ergebnis einer Begutachtung durch die Trauma Transform Consult GmbH, das der Mutter eine Reiseunfähigkeit bescheinigt. Die Überprüfung war unverzüglich in Auftrag gegeben worden, nachdem dem Kreis im Rahmen des Kirchenasyls erstmals die attestierte Erkrankung bekannt wurde. Sofern der Ausländerbehörde nicht falsche oder fehlende Angaben zu Herkunft und Einreise sowie zu der Krankheit vorgelegen hätten, wäre ein langfristiges Verfahren vermeidbar gewesen.
Letzte Änderung: 08. Oktober 2010