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20.12.2010: Tiere sind keine geeigneten Weihnachtsgeschenke!
Jedes Jahr zu Weihnachten werden unzählige Tiere unbedacht gekauft und verschenkt. Die Kreisveterinäre informieren über die Folgen des Kaufes von Tieren und geben Hinweise, was beim Kauf beachtet werden sollte.
Oberbergs Kreisveterinäre informieren über Folgen des Kaufes von Tieren
Oberbergischer Kreis. Jedes Jahr zu Weihnachten werden unzählige Tiere unbedacht gekauft und verschenkt. Bereits kurz nach den Weihnachtsfeiertagen stellt sich leider oft heraus, dass ein Tier im Familienleben keinen Platz oder der Beschenkte keine Freude am Tier hat. Die Folge: Jährlich nach Weihnachten landen viele dieser Tiere in ohnehin überfüllten Tierheimen. Ein Tier in seine Obhut zu nehmen, bedeutet eine große Verantwortung. Darüber muss sich jeder Käufer bewusst werden. Tiere dürfen daher keine Überraschungsgeschenke sein.
Vor dem Kauf eines Tieres ist einiges zu beachten:
- Wenn ein Tier ins Haus kommt, sind alle Familienmitglieder davon betroffen.
- Die Anschaffung eines Tieres muss in der Familie gemeinsam überlegt und genauestens diskutiert werden.
- Welches Tier passt in das Familienleben?
- Welche Ansprüche stellen die unterschiedlichen Tierarten an ihre Haltung?
Hunde beispielsweise brauchen ständigen Familienanschluss und täglichen Auslauf. Die meisten Kleinsäuger und Vögel sind sozial lebende Tiere, die nur gemeinsam mit einem Artgenossen gehalten werden dürfen. Hamster als nachaktive Tiere sind für die Heimtierhaltung und für Kinder nicht geeignet.
Außerdem müssen vorab Regelungen für den Verbleib der Tiere während des Urlaubes überlegt werden.
Zu beachten ist auch, wie hoch die Lebenserwartung der jeweiligen Tierart ist, denn der Tierhalter übernimmt die Verantwortung für das neue "Familienmitglied" ein Tierleben lang.
Die Anschaffung eines Haustieres sollte daher nie überstürzt erfolgen. So sehr uns Tiere auch Freude bereiten, müssen doch die familiären und beruflichen Gegebenheiten für eine Tierhaltung passen. Oftmals mag es daher besser sein, auf eigene Heimtiere zu verzichten.
Vor Anschaffung eines Tieres müssen unbedingt auch die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
Grundsätzlich gilt nach dem Tierschutzgesetz: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.“
Personen, die ein Tier halten, müssen hierbei über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Für einige Tierarten gelten Spezialregelungen, in denen Mindestanforderungen für deren Haltung genau festgelegt sind.
Tierschutzorganisationen, Zoofachhandel, Kleintierzuchtvereine, Heimtierzüchter und praktizierende Tierärzte sind gerne bereit, hilfreiche Ratschläge zu geben. Der Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. bietet zum Beispiel Lehrgänge zum Sachkundenachweis im Umgang mit Zierfischen mit anschließender Prüfung an. In der einschlägigen Fachliteratur gibt es ebenfalls nützliche Hinweise zum ordnungsgemäßen Umgang mit Tieren.
Letzte Änderung: 20. Dezember 2010