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Kreisgesundheitsamt rät ab vom Babyschwimmen
Das Umweltbundesamt warnt: Kein Babyschwimmen für Kinder unter zwei Jahren, die familiär mit Allergien vorbelastet sind.
Mögliche Asthmagefahr durch Desinfektion mit Chlor
Oberbergischer Kreis. Das Umweltbundesamt warnt: Kein Babyschwimmen für Kinder unter zwei Jahren, die familiär mit Allergien vorbelastet sind. Darauf weist die Abteilung Infektionsschutz und Umwelthygiene beim Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises hin. Schwimmen ist gut für die Gesundheit. Deshalb – und auch zum Schutz vor dem Ertrinken – wird Schwimmen in der Schule unterrichtet. Aber: Zur Desinfektion von Schwimmbeckenwasser ist Chlor erforderlich. Möglicherweise können Reaktionsprodukte des Chlors bei Risikogruppen zur Entwicklung von Asthma beitragen. Vor allem Trichloramin, ein Reaktionsprodukt aus Chlor und dem von Badegästen eingetragenem Harnstoff, ist als Asthma auslösende Substanz in Verdacht geraten. Ob tatsächlich eine Schadwirkung auf das Lungen-Deckgewebe im frühkindlichen Stadium ausgeht und diese zu Asthma führt, kann auf Grund fehlender Daten noch nicht abschließend beurteilt werden. Besorgten Eltern von Kindern unter zwei Jahren, in deren Familien gehäuft Allergien auftreten, empfiehlt das Umweltbundesamt (UBA), aus Vorsorgegründen vom Babyschwimmen abzusehen, bis geklärt ist, ob sich der Verdacht bestätigt. Alle anderen Kinder und Erwachsene können Schwimmbäder mit einer Wasseraufbereitung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik weiter ohne Bedenken nutzen.
UBA-Präsident Jochen Flasbarth verlangt von den Schwimmbadbetreibern, verfügbare Techniken zur Wasseraufbereitung konsequent zu nutzen: „Hallenbadbetreiber können die Belastung mit Trichloramin senken, indem sie genügend Frischwasser zuführen, ihre Bäder ausreichend belüften und nach allgemein anerkannten Regeln der Technik bauen und betreiben. Moderne Technik und intensive Aufklärungsarbeit können das Problem so weit lösen, dass Gesundheitsrisiken durch Reaktionsprodukte des Chlors minimiert werden.“
Öffentliche Bäder werden in Deutschland pro Jahr von 250 bis 300 Millionen Menschen besucht. Eine ausreichende Desinfektion des Beckenwassers – meist mit Chlor – ist unerlässlich: Denn nicht selten ist jemand mit Krankheitserregern infiziert, ohne Krankheitssymptome zu haben. Geht diese Person dann ins Schwimmbad, so ist unvermeidlich, dass Erreger in das Beckenwasser gelangen. Dass durch die Desinfektion – in geringen Konzentrationen – Desinfektionsnebenprodukte wie Trichloramin unvermeidlich entstehen, wird als kleineres Übel akzeptiert.
Weitere Mitteilungen der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission des BMG beim Umweltbundesamt unter: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/badebeckenwasser/empfehlungen.htm
Letzte Änderung: 19. Januar 2011