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Mit Betäubungsmitteln in den Urlaub
Wer auf einer Reise ins Ausland Betäubungsmittel mitnehmen muss, benötigt eine vom Gesundheitsamt beglaubigte ärztliche Bescheinigung.
Das Kreisgesundheitsamt empfiehlt: „Rechtzeitig erkundigen!“
Oberbergischer Kreis. „Wer auf einer Reise ins Ausland Betäubungsmittel mitnehmen muss, benötigt eine vom Gesundheitsamt beglaubigte ärztliche Bescheinigung.“ Darauf weist die Amtsapothekerin des Oberbergischen Kreises, Silke Schmidt, hin. Diese Regelung betrifft zum Beispiel Kinder mit ADHS, die medikamentös eingestellt sind, oder Patienten, die starke Schmerzmittel benötigen. Für eine stressfreie Urlaubsvorbereitung rät Silke Schmidt, etwa drei bis vier Wochen vor Reisebeginn einen Blick in die Urlaubsapotheke zu werfen und sich nach den Einreisebedingungen des jeweiligen Urlaubslandes zu erkundigen.
Für Länder, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, genügt in der Regel eine beglaubigte, deutschsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes. Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle, Telefon 0228 99307-5105, angefordert werden; im Internet steht es als Download unter www.bfarm.de/reisen zur Verfügung. Für die Einreise in andere Länder empfiehlt es sich, bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes nachzufragen. Die jeweilige Rufnummer gibt es beim Auswärtigen Amt, Service-Telefon 03018 17-2000, oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Auch Ärzte und Apotheker beraten über die Mitnahme von Medikamenten. Beim Gesundheitsamt beantwortet die Amtsapothekerin Silke Schmidt weitere Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen unter der Telefonnummer 02261 88-5332. Nach Vorlage einer Bescheinigung des behandelnden Arztes, des dazu gehörigen Rezeptes und eines Ausweisdokumentes erteilt sie auch die behördliche Genehmigung für die Mitnahme von Betäubungsmittel im grenzüberschreitenden Verkehr.
Letzte Änderung: 17. Juni 2011