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Ab dem 1. September: Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat
Im Scheckkartenformat erhalten ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 01.09.2011 ihren Aufenthaltstitel vom Oberbergischen Kreis. Die Kreisverwaltung setzt damit eine EU-Verordnung um, die die einheitliche Gestaltung der Aufenthaltsdokumente in ganz Europa zum Ziel hat.
Oberbergischer Kreis. Im Scheckkartenformat erhalten ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 01.09.2011 ihren Aufenthaltstitel vom Oberbergischen Kreis. Die Kreisverwaltung setzt damit eine EU-Verordnung um, die die einheitliche Gestaltung der Aufenthaltsdokumente in ganz Europa zum Ziel hat. Der sog. elektronische AufenthaltsTitel (eAT) beinhaltet einen Chip, auf dem persönliche Daten ebenso gespeichert sind wie ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke. Er kann ausschließlich von Behörden gelesen werden.
Rüdiger Brinkmann, Leiter der Ausländerbehörde, betont, dass mit der Einführung der Chipkarten viele Vorteile verbunden seien. So können z.B. Internetgeschäfte abgeschlossen oder Altersnachweise an Automaten durchgeführt werden. Auch bestehe die Möglichkeit, mit Hilfe der elektronischen Unterschrift rechtsverbindlich digitale Dokumente zu unterzeichnen.
Sorgen, dass der alte Aufenthaltstitel oder Pass ab dem 01.09.2011 ungültig sein könnte, sind indes unbegründet. „Die alten Dokumente gelten noch bis zum eingetragenen Gültigkeitsdatum bzw. längstens zum 31.08.2021. Nur bei Neuerteilungen oder Verlängerungen wird der eAT ausgegeben“, beruhigt Brinkmann.
Rüdiger Brinkmann, Leiter der Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises, stellt den neuen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat vor. (Foto: OBK)
Um den zu erwartenden Ansturm abwickeln zu können, bekommen alle Personen, die einen eAT erhalten, einen konkreten Termin, zumal eine Antragstellung bei den Bürgerbüros und Einwohnermeldeämtern nicht mehr möglich ist. „Wir möchten damit größere Verzögerungen bei den Erteilungen vermeiden und können darüber hinaus im persönlichen Gespräch den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern weitere Informationen zum eAT geben“, erklärt der Leiter der Ausländerbehörde abschließend.
Nicht betroffen von diesen neuen Regelungen sind EU-Staatsangehörige, da diese weiterhin eine Freizügigkeitsbescheinigung und keinen Aufenthaltstitel erhalten.
Letzte Änderung: 31. August 2011