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20.10.2011: „Teer-Family“ ist wieder aktiv
Die sogenannte "Teerfamily" ist wieder im Oberbergischen unterwegs. Illegale Teerkolonnen sind jetzt in Morsbach und Gummersbach aufgefallen.
Oberbergischer Kreis warnt vor „Teer-Kolonnen“
Oberbergischer Kreis. Aus aktuellem Anlass warnt das Ordnungsamt des Oberbergischen Kreises abermals vor illegalen Teer-Kolonnen aus Großbritannien und Irland, der sogenannten „Teer-Family“! In den letzten Tagen sind die Wanderarbeiter sowohl in Morsbach als auch in Gummersbach (Mühlenseßmar und Windhagen) aufgetaucht. Während in Morsbach Asphaltierungsarbeiten tatsächlich ausgeführt wurden, ist es in Gummersbach nicht dazu gekommen. Im Falle eines Grundstücks in Mühlenseßmar ist das dem Eingreifen der Behörden zu verdanken. Bei einer Baustelle in Windhagen war der Grundstückseigentümers skeptisch und vorsichtig genug. Er hatte sich vor Auftragsvergabe beim Ordnungsamt nach der Zulässigkeit dieser Arbeiten erkundigt.
„Äußerste Vorsicht bei solch dubiosen Angeboten an der Haustüre“, rät Franz Josef Steinfort vom Kreis-Ordnungsamt. Der Ablauf eines solchen Haustürgeschäfts läuft fast immer nach dem gleichen Schema ab. Die Arbeiter erklären, dass sie von Asphaltierungsarbeiten in der Nähe (z.B. auf der Autobahn) noch Teer bzw. Bitumen übrig behalten hätten. Den könnten sie daher jetzt günstig anbieten. Da die Preise entsprechend verlockend sind, fallen leider immer wieder Hauseigentümer auf diese „Teer-Kolonnen“ herein, - trotz zahlreicher Warnungen in den Medien. Die britischen bzw. irischen Arbeiter sind nicht im Besitz der erforderlichen Handwerksrolleneintragung für das Straßenbauer-Handwerk. Ebenso haben sie keine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Arbeiten fast ausnahmslos mangelhaft ausgeführt werden. Die „Dummen“ sind immer die Auftraggeber. Sie müssen später auftretende Mängel und Schäden (z.B. bei erstem Frost) kostenintensiv von Fachfirmen beheben lassen müssen. Eine Gewährleistung durch die Wanderarbeiter ist nicht gegeben, denn die suchen sofort das Weite, nachdem sie Geld erhalten haben.
Auch eine auf Wunsch eiligst ausgestellte, handschriftliche Rechnung ist wertlos. In einigen Fällen ist die Kolonne sogar schon bereits nach Erhalt einer „Vorkasse“ verschwunden.
Das Kreisordnungsamt weist nochmals eindringlich darauf hin, dass Asphaltierungsarbeiten nur von hierzu berechtigten und in die Handwerksrolle eingetragenen Personen oder Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Im Falle des Tätigwerdens einer Firma aus dem EU-Bereich müsste sich diese Firma bei ihrem ersten Einsatz im Bundesgebiet eine sogenannte Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer einholen, die zur Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten im Bundesgebiet berechtigen würde.
Vor Erteilung eines entsprechenden Auftrages sollte sich der Auftraggeber zur eigenen Sicherheit die Handwerkskarte oder eine Ausnahmegenehmigung vorzeigen lassen. In diesem Zusammenhang macht das Kreisordnungsamt darauf aufmerksam, dass bei Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung auch gegen den Auftraggeber ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.
Für Rückfragen bzw. Hinweise auf aktuelle Baustellen dieser „Teer-Kolonnen“ steht das Kreisordnungsamt zur Verfügung. Telefon: 02261 88-3219.
Letzte Änderung: 20. Oktober 2011