02.05.2012: Kreisumweltamt informiert über sachgemäße Entsorgung von Abwässern

Mit Beginn der Badesaison informiert das Kreisumweltamt über Schwimmbadreinigung und rät den Gewässerschutz zu beachten.

Bei Schwimmbadreinigung insbesondere Gewässerschutz beachten

Oberbergischer Kreis. Die neue Badesaison beginnt. In Gärten oder auf Vereinsgelände ist sie angesichts warmer Temperaturen schon angebrochen. Häufig steht für die privaten Betreiber zuvor eine Schwimmbadgrundreinigung an, verbunden mit dem Ablassen des alten Wassers und einer Filterrückspülung. Und hier droht eine massive Gefahr für die Umwelt, wenn die entstehenden Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, sondern auf direktem Weg in Bäche oder Teiche gelangen, oder - bei der sogenannten Trenn-Entwässerung - über die Straßenentwässerung in Oberflächengewässer fließen. Die im Badebetrieb verwendeten Chemikalien, insbesondere Chlor-Präparate, sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich.

Unsachgemäßer Umgang mit Abwässern bedroht Wasserorganismen (Foto:OBK)
Unsachgemäßer Umgang mit Abwässern bedroht Wasserorganismen (Foto:OBK)

 Immer wieder werden deshalb Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde zu Fischsterben gerufen, wo es Verdachtsmomente gibt, dass der unsachgemäße Umgang mit Schwimmbad-Abwasser die Ursache ist. Doch nicht nur die Fische sterben daran, auch eine Vielzahl anderer Wasserorganismen gehen ein. So ist die betroffene Wasserstrecke auf einige Zeit biologisch tot. Wird der Verursacher ermittelt, droht ein Bußgeld, da solch ein Fehlverhalten eine unerlaubte Gewässerbenutzung gemäß Wasserhaushaltsgesetz darstellt. Dies ist zu vermeiden, indem die Schwimmbadabwässer sachgemäß entsorgt werden.

Nähere Auskunft erhalten Sie beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises, Herrn Jörg Grüber, unter Telefon: 02261 88-6709 und per E-Mail: joerg.grueber@obk.de.


 



Letzte Änderung: 2. Mai 2012