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12.10.2012: Verkehrsanordnung
Eine Ortsbesichtigung des Straßenverkehrsamtes, des Landesbetrieb Straßen NRW, der Kreispolizeibehörde OBK und der Bezirksregierung Köln hat einvernehmliche Maßnahmen für die Verkehrssituation auf der B 483 im Bereich Hückeswagen-Marke bewirkt.
Am 11.Oktober 2012, 11:00 Uhr, fand auf Einladung des Straßenverkehrsamtes des Oberbergischen Kreises eine Ortsbesichtigung der Verkehrssituation auf der B 483 im Bereich Hückeswagen-Marke statt, an dem der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Kreispolizeibehörde OBK und die Bezirksregierung Köln teilgenommen haben.
Folgende verkehrsrechtlichen Maßnahmen wurden einvernehmlich festgelegt:
- Aufhebung der mit Verfügung vom 05.10.2009 angeordneten, und nicht umgesetzten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h in beide Fahrtrichtungen im Bereich der aus Richtung Hückeswagen vor dem Weiler „Marke“ befindlichen Rechtskurve (etwa im Bereich Stations-KM 1.000 bis 1.400)
- Für den Bereich zwischen dem Haus Marke 3 und dem Haus Marke 15 wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Aufstellen der Verkehrszeichen 274-57 und 278-57 StVO in beide Fahrtrichtungen auf 70 km/h beschränkt. Das derzeit in Fahrtrichtung Hückeswagen vor der Einfahrt zu Haus Nr. 3 stehende VZ 103-10 StVO (Kurve links) wird hinter die Einfahrt versetzt. Hier endet auch die Geschwindigkeitsbeschränkung in Fahrtrichtung Hückeswagen. Die seitlichen und mittigen Leit- bzw. Warnlinien werden erneuert und ggfs. angepasst.
- In Fahrtrichtung Hückeswagen werden in der Linkskurve vor dem Haus Marke 12 linksweisende Kurventafeln (VZ 625 StVO) aufgestellt.
"Ich freue und bedanke mich bei den beteiligten Behörden, dass in dem gestrigen Behördentermin einvernehmlich ein Ergebnis erzielt wurde, mit dem die Verkehrssicherheit im Bereich der Ortslage Hückeswagen-Marke entscheidend verbessert wird", so Dr. Christian Dickschen, zuständiger Dezernent des Oberbergischen Kreises.
Die Kreispolizeibehörde und die Kreisverwaltung werden die Beachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung konsequent überwachen.
Letzte Änderung: 12. Oktober 2012