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16.08.2013: Kreis legt den Landschaftsplan "Wiehltalsperre" offen
Zusätzlich bietet das Amt für Planung und Straßen des Kreises am Montag, 9. September 2013, um 18:00 Uhr, einen Informationsabend für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rathaus in Reichshof-Denklingen an
Oberbergischer Kreis. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen des Landschaftsplans Nr. 10 "Wiehltalsperre" einsehen, und zwar vom 19. August bis 20. September 2013. Darauf weist das Amt für Planung und Straßen des Oberbergischen Kreises hin. Bürgerinnen und Bürger können dazu ihre Anregungen und Bedenken äußern.
In einem Landschaftsplan werden die Ziele und Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes im Außenbereich dargestellt. Anders als in einem Bebauungsplan geht es nicht um bebaubare oder bebaute Grundstücke, sondern um die freie Landschaft. Darin sollen Schutzgebiete ausgewiesen werden, unter anderem, um die heimische Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten.
Bis zum 20. September 2013 läuft die öffentliche Auslegung, gemäß den Vorschriften zur Bürgerbeteiligung nach dem Landschaftsgesetz.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 10 „Wiehltalsperre“ ist der südliche Bereich der Gemeinde Reichshof. Die Grenze bildet im Norden die Autobahn A 4.
Die Planunterlagen können wahlweise bei der Kreisverwaltung in Gummersbach, Moltkestr. 34 oder bei der Gemeinde Reichshof eingesehen werden. Diese Informationen erhalten Sie auch auf der Internet-Seite des Oberbergischen Kreises www.obk.de >> Aktuelles>>Öffentliche Bekanntmachungen.
Kreis bietet Informationsabend für Bürgerinnen und Bürger an
Zusätzlich bietet das Amt für Planung und Straßen des Kreises am 9. September 2013 einen Informationsabend für interessierte Bürgerinnen und Bürger an: um 18:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Reichshof-Denklingen.
Anregungen und Bedenken zur Planung können bis zum 20. September bei dem Oberbergischen Kreis eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Planung und Straßen des Oberbergischen Kreises unter Telefon: 02261 88-6181 und 88-6182.
Letzte Änderung: 16. August 2013