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08.11.2013: Sperrung der K 19 ist rechtmäßig
Nach mehr als zweistündiger Verhandlung und Beratung hat heute Mittag das Verwaltungsgericht Köln die Klage der drei Motoradfahrer gegen die Sperrung der K 19 für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas abgewiesen.
Oberbergischer Kreis. Das Gericht hat der Verwaltung bescheinigt, dass sie sich eingehend mit allen möglichen Alternativen von der Geschwindigkeitsbeschränkung bis hin zu Rüttelstreifen auseinandergesetzt hat und im Ergebnis eine rechtmäßige Abwägungsentscheidung getroffen hat.
Die Kreisverwaltung begrüßt das Urteil ausdrücklich und sieht eine gute Grundlage für eine künftig unbefristete Sperrung der K 19 für die Dauer der Motarradsaison gelegt.
Letzte Änderung: 8. November 2013