05.02.2014: Die Bodenrichtwerte 2014 im Oberbergischen Kreis sind abrufbar

Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt des Jahres konnten die Bodenrichtwerte für den Oberbergischen Kreis zum Stichtag 01.01.2014 durch den Gutachterausschuss flächendeckend beschlossen werden.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen KreisOberbergischer Kreis. Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte 2014 für den Oberbergischen Kreis flächendeckend beschlossen. 
Die Bodenrichtwerte für Bauland haben sich gegenüber 2013 wenig verändert. Die ausgewerteten Kauffälle bestätigten die Richtwerte in den meisten Fällen, so dass in der Summe keine Bodenwertveränderung festzustellen ist. Auch der Bodenrichtwert für landwirtschaftlich genutzte Flächen ist mit 1,20 €/m² unverändert geblieben. Hingegen stieg der Bodenrichtwert für Waldflächen nach 2012 erneut um 5 Cent und liegt nun bei 0,45 €/m² (+12%).

Die Durchschnittspreise für Waldflächen mit Aufwuchs liegen allerdings auf Vorjahresnivau. So wird für Nadelwald durchschnittlich 1,30 €/m², für Laubwald 1,10 €/m² und für Mischwald 1,05 €/m² gezahlt.

Die Bodenrichtwerte sind auf den Internetseiten des Oberbergischen Kreises kostenlos abrufbar: unter www.rio.obk.de (Planen, Bauen, Umwelt) und www.boris.nrw.de.

Darüber hinaus erhalten Sie auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte.

Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 22 im 2. Untergeschoss. Telefon 02261 8862-30 und -31.
 



Letzte Änderung: 5. Februar 2014