07.02.2014: Umweltausschuss des Kreises: Fledermausgutachten bestätigt die Naturschutzwürdigkeit des ehemaligen Munitionsdepots in Reichshof

Die geplante Ausweisung als Naturschutzgebiet im Landschaftsplan Nr. 10 Wiehltalsperre entspricht den rechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes. So jedenfalls sieht es mehrheitlich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherfragen des Kreises

Die vom Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug  beauftragte fledermauskundliche Untersuchung im Zuge einer vorgezogenen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde von der Verwaltung des Oberbergischen Kreises fachlich geprüft.

Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass sich im Vorhabensbereich sowie im unmittelbaren Wirkbereich der geplanten Baumaßnahmen insgesamt mindestens 6 Fledermausarten regelmäßig aufhalten und dort sowohl nachweisliche als auch potenzielle Ruhestätten besitzen. In dem gesamten Munitionsdepot ist sogar das Vorkommen von mindestens 8 Arten sicher nachgewiesen worden. Dies belegt den Wert des ehemaligen Munitionsdepots als Lebensraum für bedrohte Fledermausarten.

Die geplante Ausweisung als Naturschutzgebiet im Landschaftsplan Nr. 10 Wiehltalsperre entspricht damit den rechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes. So jedenfalls sieht es mehrheitlich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherfragen des Kreises.
 

Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr.10 Wiehltalsperre
Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr.10 Wiehltalsperre

Sofern der Kreistag am 3. April dem Votum seines Fachausschusses folgen und den Landschaftsplan als Satzung beschließen wird und die nachfolgende Prüfung des Planverfahrens bei der Bezirksregierung Köln keine Beanstandungen ergibt, könnte der Plan nach den Sommerferien in Kraft gesetzt werden.

Eine mögliche Nachnutzung der baulichen Anlagen des ehemals militärisch genutzten Geländes darf dann nur im Einklang mit den Schutzzielen des Naturschutzgebietes erfolgen und ist baurechtlich zu klären. Das Fledermausgutachten ist nur eine von vielen Facetten zur Prüfung der Zulässigkeit von Nutzungsänderungen und Bauvorhaben in dem Bereich. Die Ansicht, dass damit das Munitionsdepot ohne weitere Prüfungen einer neuen baulichen Nutzung zugeführt werden kann, ist allerdings nicht zutreffend. Das Vorkommen anderer geschützter Tierarten wie z. B. Vögel ist bisher noch gar nicht untersucht worden, obwohl Hinweise darauf vorliegen.

Wiehltalsperre (Foto: Aggerverband)
Wiehltalsperre (Foto: Aggerverband)


Letzte Änderung: 07. Februar 2014