08.05.2014: "Teerfamily": Oberbergischer Kreis warnt vor reisenden „Teer-Kolonnen“

Aus aktuellem Anlass warnt das Ordnungsamt des Oberbergischen Kreises abermals vor illegalen Teer-Kolonnen, der sogenannten „Teer-Family“!

Oberbergischer Kreis. In den letzten Tagen sind die Wanderarbeiter aus Großbritannien und Irland sowohl in Gummersbach als auch in Lindlar und Nümbrecht aufgetreten.
Während in Lindlar und Gummersbach Asphaltierungsarbeiten tatsächlich ausgeführt wurden, kam es in Nümbrecht nicht dazu. Ein Grundstückseigentümer war nur zum Schein auf das Geschäft eingegangen. Er informierte das örtliche Ordnungsamt und die Polizei über den vereinbarten Termin. Die Skepsis und Vorsicht des Grundstückseigentümers in diesem Fall war vorbildlich. Das Kreisordnungsamt bittet um äußerste Vorsicht bei solch dubiosen Angeboten.

Diese Haustürgeschäfts läuft fast immer nach dem gleichen Schema ab.

Die Arbeiter erklären, dass sie von  Asphaltierungsarbeiten in der Nähe (z.B. auf der Autobahn) noch Teer oder Bitumen übrig behalten hätten, den sie nunmehr günstig anbieten könnten. Die Preise scheinen entsprechend verlockend zu sein. Trotz zahlreicher Warnungen in den Medien fallen daher immer wieder Hauseigentümer auf diese „Teer-Kolonnen“ herein.
Die britischen und irischen  Arbeiter sind weder im Besitz der erforderlichen Reisegewerbekarte (beziehungsweise Handwerksrolleneintragung für das Straßenbauer-Handwerk) noch einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung. Ganz zu schweige von den erforderlichen Qualifikationen.

Es gibt keine Gewährleistung auf die Arbeiten. 

Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Arbeiten ausnahmslos mangelhaft ausgeführt werden. Die „Dummen“ sind immer die Auftraggeber. Sie müssen die später auftretende Mängel und Schäden (z.B. bei erstem Frost) kostenintensiv von Fachfirmen beheben lassen.
Eine Gewährleistung durch die Wanderarbeiter ist nicht gegeben, da diese sofort nach Erhalt des Bargeldes schnellstens ihre Reise fortsetzen. Auch eine auf Wunsch eiligst ausgestellte handschriftliche Rechnung ist das Papier nicht wert. In einigen Fällen ist die Kolonne sogar schon bereits nach Erhalt einer „Vorkasse“ verschwunden. Die Wanderarbeiter wissen, dass sie sich im illegalen Bereich aufhalten. Das zeigt schon ihr Verhalten, wenn Polizei und Ordnungsamt an der Baustelle erscheinen.  

Asphaltierungsarbeiten nur durch Fachleute.

Das Kreisordnungsamt weist nochmals eindringlich darauf hin, dass Asphaltierungsarbeiten nur von hierzu berechtigten und in die Handwerksrolle eingetragenen Personen oder Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Im Falle des Tätigwerdens einer Firma aus dem EU-Bereich müsste sich diese Firma bei ihrem ersten Einsatz im Bundesgebiet eine sogenannte Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer einholen. Diese berechtigt zur Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten im Bundesgebiet. 

Vor Erteilung eines entsprechenden Auftrages sollte sich der Auftraggeber zur eigenen Sicherheit die Reisegewerbe- oder Handwerkskarte bzw. eine Ausnahmegenehmigung vorzeigen lassen. In diesem Zusammenhang macht das Kreisordnungsamt darauf aufmerksam, dass bei Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung auch gegen den Auftraggeber ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Aktuell laufen bereits einschlägige Ermittlungsverfahren.  

Für Rückfragen und Hinweise auf aktuelle Baustellen dieser „Teer-Kolonnen“ stehen sowohl das Kreisordnungsamt (Telefon 02261 88-3209) als auch die jeweiligen örtlichen Ordnungsämter zur Verfügung. 
 



Letzte Änderung: 8. Mai 2014