- Aktuelles
- Aktuelle Medienmeldungen
- Ausschreibungen
- Blutspendetermine
- Hilfe für die Ukraine
- Karriere beim OBK
- Kurz-Links
- Einbürgerung
- Grundstücksuche Rettungswache
- Öffentliche Zustellungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- Sitzungskalender
- Soziale Medien
- Veranstaltungskalender
- EXTRANET Personalamt (Passwortschutz)
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
26.01.2015: Mehr Schutz für Hundewelpen: Kreis begrüßt neues Gesetz gegen illegalen Tierhandel
Ab sofort dürfen nur noch Welpen nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben. Darauf weist der Kreisveterinär hin
Oberbergischer Kreis. "Vorsicht beim Kauf von Welpen, die aus dem Ausland stammen. Ab sofort dürfen nur noch Welpen nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben", darauf weist Kreisveterinär Dr. Stefan Kohler hin.
Jetzt gelten gleiche Bedingungen für gewerblichen wie auch für privaten Handel
Bisher war die Tollwutimpfung nur für die gewerbliche Einfuhr von Hundewelpen vorgeschrieben. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten nur bestätigen, dass der Welpe keinen Kontakt zu tollwutverdächtigen Tieren hatte. Mit der neuen (tierseuchenrechtlichen) Verordnung gelten ab dem 30.12.2014 für Privatpersonen die gleichen Regelungen wie für gewerbliche Hundehändler.
Der zuständige Dezernent des Oberbergischen Kreises, Herr Dr. Christian Dickschen, begrüßt die Gesetzesänderung: "Die neuen Einfuhrbedingungen für Hundewelpen unterstützen die Behörden im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Im Veterinäramt erreichen uns immer wieder Beschwerden über möglicherweise illegalen Hundehandel. Bürgerinnen und Bürger informieren uns über Welpen aus Internetverkäufen, die schon krank übernommen wurden oder nach kurzer Zeit schwer erkrankten."
Heimtierausweis, Impfung und Chip sind vorgeschrieben
Durch die neue Verordnung ist es generell verboten, Welpen ohne gültige Tollwutimpfung aus dem Ausland (auch aus EU- Mitgliedstaaten) nach Deutschland einzuführen. "Da in Osteuropa Tollwut noch weit verbreitet ist, ist diese Regelung sehr sinnvoll", meint Dr. Stefan Kohler. Weiterhin ist die Kennzeichnung mit einem Mikrochip vorgeschrieben. Im jeweiligen EU-Land muss für jedes Tier ein Heimtierausweis ausgestellt werden. In diesem blauen Ausweis sind die Daten des Tieres und seine Chipnummer fälschungssicher eingetragen.
Vorsicht: Hundewelpen zu "Schnäppchenpreisen"
Das Kreisveterinäramt rät: Wenn Sie einen Rassehund erwerben wollen, dann unbedingt bei einem seriösen Züchter. Auch Tierheime geben zeitweise Rassehundwelpen ab, mit Chip und Papieren. Dr. Stefan Kohler warnt vor Händlern, die sich als Hobbyzüchter ausgeben und mehrere Rassen im Angebot haben. "Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn Ihnen als Käufer das Muttertier nicht gezeigt wird, auffallend junge Welpen angeboten werden, Hunde an der Straße oder auf Märkten verkauft werden und kein EU- Heimtierausweis mit gültiger Impfung vorgelegt werden kann."
Letzte Änderung: 23. Januar 2015