28.12.2016: Retter in der Not: Rauchwarnmelder-Pflicht ab 1. Januar

Ab dem 1. Januar 2017 gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchwarnmelder-Pflicht. Landrat Jochen Hagt wirbt für die Installation der Lebensretter

Oberbergischer Kreis. Rauchwarnmelder sind ab dem 1. Januar 2017 landesweit in allen Häusern und Wohnungen Pflicht. Hauseigentümer und Vermieter müssen die Geräte dann in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren installieren. „Das ist eine Neuerung, die Leben retten kann“, begrüßt Landrat Jochen Hagt die Gesetzesänderung.

Wie notwendig die kleinen Geräte im Ernstfall sind, verdeutlicht die Statistik. 80 Prozent der Brandtoten sind Opfer des Rauchs und nicht des Feuers. Eine Rauchvergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein. Zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht. Auch im Oberbergischen Kreis ist in der Vergangenheit durch fehlende Warnmelder zu gefährlichen Situationen gekommen. „Wer glaubt, dass man die Rauchentwicklung im Schlaf bemerkt, irrt sich. Der Qualm weckt Sie nicht, weil der Geruchssinn im Schlaf heruntergefahren wird. Nur ein Rauchmelder bietet Selbstschutz“, erklärt Kreisbrandmeister Frank-Peter Twilling.

Rund 400 Menschen sterben in Deutschland pro Jahr bei Bränden. Für Landrat Jochen Hagt (l.) und Kreisbrandmeister Frank-Peter Twilling Grund genug, um die Wichtigkeit von Rauchwarnmeldern zu unterstreichen. (Foto: OBK)
Rund 400 Menschen sterben in Deutschland pro Jahr bei Bränden. Für Landrat Jochen Hagt (l.) und Kreisbrandmeister Frank-Peter Twilling Grund genug, um die Wichtigkeit von Rauchwarnmeldern zu unterstreichen. (Foto: OBK)

Bereits seit April 2013 müssen alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, bis spätestens zum 1. Januar 2017 auch bestehende Bauten. „Rauchwarnmelder sind preiswert und mit wenigen Handgriffen installiert. Die Anschaffung dient ihrer eigenen Sicherheit“, appelliert Landrat Jochen Hagt für die Lebensretter in jedem Haushalt. Kreisbrandmeister Frank-Peter Twilling rät: „Bitte achten Sie beim Kauf auf die Prüfzeichen VDE und VDS. Sie stehen für eine geprüfte Qualität.“

Informationen zum neuen Gesetz

Das Ministerium Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema auf seiner Internetseite zusammengestellt. Wichtige Hinweise zur Funktion und einfachen Installation von Rauchmeldern erhalten Sie außerdem unter www.rauchmelder-lebensretter.de.



Letzte Änderung: 28. Dezember 2016