06.02.2017: Aufhebung der Stallpflicht

Der Oberbergische Kreis hebt im gesamten Kreisgebiet die Aufstallungspflicht für Geflügel auf. Das Umweltministerium gab dafür am vergangenen Freitag überraschend grünes Licht

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis ist bisher von Geflügelpestfällen verschont geblieben. In NRW sind bisher 25 Nachweise bei Wildvögeln und fünf Ausbrüche in Geflügelhaltungen festgestellt geworden. „Die Fälle sind glücklicherweise nicht in unserer Region“, gibt Dr. Christian Dickschen, Umweltdezernent des Oberbergischen Kreises, bekannt.

„Weil der Oberbergische Kreis kein Risikogebiet ist und auch keine Geflügelregion mit einer hohen Dichte an Hühner- oder Putenhaltungen, ist das Risiko eines Eintrages von Geflügelpestvirus in unsere Haltungen geringer als in anderen Regionen“, erklärt Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, warum die Stallpflicht im Oberbergischen jetzt ausgesetzt werden kann. Die Allgemeinverfügung, mit der die Aufstallung von Geflügel am 21. Dezember 2016 angeordnet wurde, wird nun aufgehoben. "Formal gilt die Aufhebung erst am Tag nach der Veröffentlichung, fachlich spricht aber nichts dagegen, dass die Tiere ab sofort wieder freilaufen dürfen", so Dr. Stefan Kohler.

Der Amtstierarzt empfiehlt dennoch, die Schutzvorrichtungen, die während der Aufstallungspflicht errichtet wurden, nicht direkt zurückzubauen. Es sei durchaus denkbar, dass während der Zeit des Vogelzuges oder bei einem Virusnachweis die Stallpflicht wiedereingeführt werden muss. Das Veterinäramt weist eindringlich darauf hin, die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Geflügels sorgfältig aufrecht zu erhalten. Auch Hobbygeflügelhaltungen sollten nach wie vor nur vom Tierhalter betreten werden. Desinfektionsmittel für Hände und Schuhe sollte bereitstehen. Das Geflügel darf weiterhin nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel nicht hinkommen.

Geflügelmärkte, Vogelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten. „Die Gefahr ist noch nicht vorüber. Fast täglich gehen bei uns Meldungen über neue Geflügelpestausbrüche aus Nord- und Süddeutschland ein. Die Geflügelhalter sollten alles tun, um einen Eintrag des Geflügelpestvirus zu ihren Tieren zu vermeiden“, mahnt Dr. Stefan Kohler.

 

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Die Stallpflicht im Oberbergischen Kreis wird aufgehoben. (Foto: OBK)
Die Stallpflicht im Oberbergischen Kreis wird aufgehoben. (Foto: OBK)


Letzte Änderung: 7. Februar 2017