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11.01.2018: Kreis qualifiziert ehrenamtliche Vormünder für minderjährige Flüchtlinge
Ziel ist es, mit den meist jugendlichen Flüchtlingen gezielt deren weiteren Lebensweg zu gestalten
Oberbergischer Kreis. Wie kann ich minderjährige Flüchtlinge unterstützen? Welche Aufgaben hat ein ehrenamtlicher Vormund? Wie arbeite ich mit dem Jugendamt zusammen und wie stellt man einen Asylantrag? Diese Fragen haben sich Interessierte für ehrenamtliche Vormundschaften gestellt. Um sie zu beantworten, hat das Kreisjugendamt für 12 Teilnehmende eine Qualifizierungsreihe in fünf Modulen angeboten.
Die Teilnehmenden wurden in den Bereichen „die Aufgabe und Rolle des ehrenamtlichen Vormunds“, „Zusammenarbeit in der Jugendhilfe“, „Flucht und Trauma“ und „Asyl- und Ausländerrecht“ sowie in „Interkulturellen Kompetenzen“ geschult. Im Anschluss erhielten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Abschluss-Zertifikat.
Sie haben somit einen Grundstein gelegt, um gut gerüstet als Vormünder ehrenamtlich tätig zu sein. Neben den wichtigen rechtlichen Aspekten, wurde ihnen Grundlagenwissen vermittelt. Ziel ist es, selbstständig und eigenverantwortlich mit den meist jugendlichen Flüchtlingen gezielt deren weiteren Lebensweg gestalten zu können.
"Ehrenamtliche sind Wegweiser", sagt der Leiter des Kreisjugendamtes Heinz Thelen. „Ehrenamtliche Vormünder können Möglichkeiten aufzeigen und eröffnen. Sie stehen für viele Anfragen zur Verfügung. Aber ihren Weg müssen die Jugendlichen selbst gehen.“
Am Ende gab es eine große Zufriedenheit und den Plan des Kreisjugendamtes, das Angebot fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
Interessierte erhalten weitere Informationen beim Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises, La Roche-sur-Yon-Str. 18, in 51643 Gummersbach.
Kontakte:
Christine Zimmermann, Telefon 02261 88-5110 und E-Mail christine.zimmermann@obk.de
Antje Dittl, Telefon 02261 88-5112 und E-Mail antje.dittl@obk.de
Dennis Berster, Telefon 02261 88-5284 und E-Mail dennis.berster@obk.de.
Letzte Änderung: 11. Januar 2018