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07.02.2018: Kreis will Qualitätsstandards in der Pflegeausbildung verbessern
Durch ein hohes Qualitätsniveau der Pflegeausbildungen sollen die Pflegeberufe attraktiver werden
Oberbergischer Kreis. Das Image der Pflegeberufe muss verbessert werden. Für dieses Ziel setzt sich eine Arbeitsgruppe der "Kommunalen Konferenz Pflege und Alter" im Oberbergischen Kreis ein. Die Konferenz ist gesetzlich vorgesehen und setzt sich zusammen aus Vertretenden des Kreises, Pflegekassen, Krankenversicherung, Seniorenvertretungen und Selbsthilfegruppen.
Die Qualität der Ausbildung der Alten- und Krankenpflege ist dabei zentrales Thema. Insbesondere die "Praxisanleitung" steht im Fokus. Die Praxisanleitung stellt einen der wichtigsten und zugleich meist unterschätzten Bestandteile der Lehrjahre dar. Praxisanleiter begleiten Auszubildende im praktischen Teil ihrer dreijährigen Ausbildung, denn Pflege muss gut angeleitet und geübt werden, damit sich Auszubildenden hinterher sicher und zum Wohle von Patienten und Bewohnern einsetzen. Die Tätigkeit eines Praxisanleiters kann bislang jeder übernehmen, der eine dreijährige Pflegeausbildung abgeschlossen hat, sagt Sozialdezernent Ralf Schmallenbach und eben diese Standards sollen erhöht werden: Die Praxisanleiter im Oberbergischen Kreis sollen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein entsprechendes Seminar von 200 Übungsstunden absolvieren.
"Den Schülerinnen und Schülern in Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege sollte eine qualitativ hochwertige und quantitativ angemessene Praxisanleitung geboten werden. Sie ist eine Investition in die aktuelle, wie auch in die künftige Pflegequalität. Nur so erhalten wir dauerhaft genügend Pflege-Fachkräfte in der Region", sagt Sozialdezernent Ralf Schmallenbach, Vorsitzender der Kommunalen Konferenz Pflege und Alter im Oberbergischen Kreis.
Die Arbeitsgemeinschaft fordert deshalb eine Selbstverpflichtung von Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen im Oberbergischen zu verbesserten Qualitätsstandards in der Praxisanleitung. Von den 110 Pflege-Einrichtungen im Kreis haben bislang 54 Interesse an einer derartigen Selbstverpflichtung bekundet. Damit verbunden ist unter anderem der Nachweis einer ausreichenden Anzahl von Praxisanleitern in der Einrichtung und die Einhaltung eines festgeschriebenen Praxisplans für die Auszubildenden.
"Einrichtungen, die sicherstellen können, dass ihre Schüler gut angeleitet werden, sind als Ausbildungsbetriebe geeignet. Die Selbstverpflichtung beim Qualitätsstandard Praxisanleitung sehen wir als ein Gütezeichen und wir werden diese Einrichtungen auf der Homepage des Oberbergischen Kreises entsprechend kennzeichnen", sagt Dietmar Kascha, Leiter des Amtes für Soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises.
Um weitere Pflegeeinrichtungen für die "Qualitätsstandards Praxisanleitung" zu gewinnen, hatte die Arbeitsgruppe der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zu einer Informationsveranstaltung mit Experten eingeladen. Rund 200 Leitungskräfte, Praxisanleiter und Pflegekräfte, darunter auch zahlreiche Auszubildende, trafen sich im Bergneustädter Krawinkelsaal und zeigten sich sichtlich interessiert, mehr über diese Selbstverpflichtung zu erfahren.
Letzte Änderung: 7. Februar 2018