01.06.2018: Amerikanische Faulbrut

In einem Bienenstand in Wiehl-Drabenderhöhe ist die ansteckende Bienenseuche Amerikanische (oder auch bösartige) Faulbrut festgestellt worden

Oberbergischer Kreis. Bei der Amerikanischen Faulbrut befällt ein Bakterium die Bienenbrut, vermehrt sich in der Larve und tötet diese ab. Erwachsene Bienen können nicht erkranken, die Brut aber wiederum anstecken. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. "Honig kann bedenkenlos verzehrt werden", sagt Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Oberbergischen Kreises. Selbst wenn die Bakterien im Honig enthalten sind, können sich Menschen nicht anstecken. Auch durch den Kontakt mit Bienen oder gar einen Stich kann man sich nicht infizieren.

Es wurde ein Sperrgebiet um den befallenen Bienenstand festgelegt. Das Sperrgebiet umfasst im Stadtgebiet Wiehl die Ortschaften Drabenderhöhe, Verr, Büddelhagen, Brächen, Dahl, Immen, Niederhof und Jenneken sowie in der Gemeinde Engelskirchen das „Munitionsdepot“ Brächen. Die genaue Ausdehnung des Sperrbezirkes kann auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/sperrbezirk1 eingesehen (unter Raum Information Oberberg RIO - Aktuelles, Service, Kultur und Tourismus) oder beim Veterinäramt erfragt werden.

Bis zur Aufhebung des Sperrgebietes dürfen Bienenvölker von ihrem Standort nicht entfernt sowie keine Bienenvölker und Bienen in das Sperrgebiet gebracht werden. "In der betroffenen Imkerei wurden von allen Bienenvölkern Proben genommen. Nach Erhalt der Ergebnisse werden die stark befallenen Bienenvölker vernichtet, um weitere Völker zu schützen", sagt Dr. Kohler. „Unauffällige Völker mit gesunden Bienen können saniert werden“.

Alle Bienenvölker im Sperrbezirk sind nach der Bienenseuchenverordnung auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Das Problem ist, dass nicht alle Hobbyimker ihre Bienenstandorte beim Kreisveterinäramt anzeigen. „Diese bitte ich, sich nun umgehend bei uns zu melden“, erklärt Tierarzt David Schiefen, der für die Bekämpfung der Bienenseuche zuständige Veterinär. Die Imker, die am Jahresanfang die vorgeschriebene Meldung an die Tierseuchenkasse abgegeben haben und den Standort der Bienenvölker nicht verändert haben, brauchen sich nicht zu melden. Die Tierseuchenkasse übermittelt dem Veterinäramt regelmäßig die Meldetaten, so dass diese Imker bekannt sind. „Für unsere Untersuchungen der Völker im Sperrbezirk entstehen den Imkern keine Kosten“, betont Tierarzt Schiefen. Auch wenn der Amtstierarzt die Tötung oder Behandlung erkrankter Völker anordnet, wird der finanzielle Schaden durch die Tierseuchenkasse in vielen Fällen ausgeglichen.

Zuständig für Meldungen von Bienenhaltungen und Fragen zum Sperrgebiet ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises, Herr David Schiefen, Telefon 02261 88-3904, Fax 02261 88-3939, E-Mail david.schiefen@obk.de. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung mit den Auflagen für die Imker kann auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/oebs eingesehen werden.



Letzte Änderung: 01. Juni 2018